Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.5

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-5-

Einerseits zur Verbesserung der Planungssicherheit auf Seiten der Vereine und Institutionen sowie auf Seite der Stadt Innsbruck
und andererseits zur Optimierung des Verwaltungsaufwandes erfolgt dies im Wege
von 3-Jahres-Vereinbarungen, die laut vorliegender Mustervereinbarung mit den Vereinen und Institutionen, wie diese in der
Vorlagenliste der Vertragsvereine aufgelistet sind und den dort genannten Förderungssummen abgeschlossen werden.
Zum Verein Tiroler Sozialdienst (ZVRNr. 528896002) wird festgehalten, dass die
3-Jahresvereinbarung nur in Abstimmung
mit dem Mag.-Abt. V, Kinder, Jugend und
Generationen, sowie unter Beachtung der
Gleichbehandlung mit anderen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschlossen werden kann.

12.

Verwendung der Sondersubventionen 2020 und 2021 im
Jahr 2022 samt Verlängerung der
dazugehörigen Nachweisfrist für
den Verein Alpenzoo InnsbruckTirol
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 01.12.2021:
Die Verwendung der Sondersubventionen 2020 und 2021 wird für den Verein Alpenzoo Innsbruck-Tirol für das Jahr 2022
genehmigt und die Frist zur Erbringung der
dazugehörigen Nachweise bis zum
31.12.2022 verlängert.
13.

Gegenständliche Förderungsvereinbarung
mit dem Verein "Neustart Tirol" (ZVRNr. 203142216) umfasst ausschließlich den
Bereich der Haftentlassenenhilfe sowie die
Unterstützung für KlientInnen im Bereich
der Haftentlassenenhilfe und Bewährungshilfe in Tirol.
Die Bedeckung erfolgt durch die
HHSt. 1/429000-757530 - Transfers an private Organisationen (SU).
11.

V-KU-16498/2021
Straßenmusik, Neuregelung

Beschluss (einstimmig):

V 16738/2021

V-KJ 17012/2021
Förderverträge der Tiroler Landesregierung zum Ausbau des
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes gemäß Vereinbarung nach Art. 15a B-VG
über die Elementarpädagogik

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 09.12.2021:
Dem Abschluss des vorliegenden Fördervertrages der Tiroler Landesregierung im
Rahmen des Ausbaus des Kinderbildungsund Kinderbetreuungsangebotes gemäß der
Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die
Elementarpädagogik wird zugestimmt.

Antrag des Stadtsenates vom 01.12.2021:
Die überarbeitete beiliegende Regelung für
StraßenmusikerInnen (Information Straßenmusik in Innsbruck) wird mit folgendem Zusatz genehmigt.
Der Modus, dass die Einnahmen, die die
Mag.-Abt. I, Bürgerservice und Fundservice,
einnimmt in weiterer Folge dem Verein Krawallmusik zugutekommen, wird aus subventionsrechtlichen Gründen geändert.

14.

MagIbk/35482/MD-SO/4
Entwurf einer Richtlinie für die
Gewährung von Förderungsmitteln durch die Landeshauptstadt
Innsbruck 2022 (Subventionsordnung 2022)

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 30.11.2021:
Der beiliegende Entwurf einer "Richtlinie für
die Gewährung von Förderungsmitteln
durch die Landeshauptstadt Innsbruck 2022
(Subventionsordnung 2022)", Stand
23.11.2021, wird beschlossen.