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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_23_03_2017.pdf

- S.6

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21.

MagIbk/18936/SP-BB-PR/1

23.

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR-B23, Pradl, Bereich Amraser Straße 26, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR-B22, Pradl, Bereich zwischen Lindenstraße, Kranewitterstraße, Koflerstraße und
Gumppstraße, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.03.2017:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. PR-B23, Pradl, Bereich
Amraser Straße 26, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
22.

MagIbk/18900/SP-FW-WI/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-F28, Wilten, Bereich zwischen Müllerstraße und
Schöpfstraße, östlich der
Speckbacherstraße (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-F4), gemäß § 36
TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.03.2017:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-F28, Wilten, Bereich zwischen Müllerstraße und Schöpfstraße, östlich der Speckbacherstraße (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. WI-F4), gemäß § 36 TROG 2016, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 23.03.2017

MagIbk/18849/SP-BB-PR/1

Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GRin Keuschnigg; bei Stimmenthaltung
SPÖ, 6 Stimmen; gegen RUDI, FPÖ und
PIRAT, 7 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.03.2017:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. PR-B22, Pradl, Bereich
zwischen Lindenstraße, Kranewitterstraße,
Koflerstraße und Gumppstraße, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
24.

MagIbk/18850/SP-BB-PR/1
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B22/1,
Pradl, Bereich zwischen Lindenstraße, Kranewitterstraße, Koflerstraße und Gumppstraße ausgenommen Eichhof sowie Bestände entlang der Lindenstraße,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GRin Keuschnigg; bei Stimmenthaltung
SPÖ, 6 Stimmen; gegen RUDI, FPÖ und
PIRAT, 7 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.03.2017:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B22/1,
Pradl, Bereich zwischen Lindenstraße,
Kranewitterstraße, Koflerstraße und
Gumppstraße ausgenommen Eichhof sowie Bestände entlang der Lindenstraße,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.