Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.46
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1nnsbruck
Stadtmagistrat Innsbruck
1.iste
fritt.•
1iro
eingelangt am
17. Nov. 2021
0-Pt R ltJ.ßO / 1.0"21
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Sladlsenal
Innsbruck, am 17.11.2021
Antrag
Erstellung eines Verordnungsentwurfs zur Schaffung einer
Erlaubniszone in Innsbruck nach §18a des Landes-Polizeigesetzes
Der Gemeinderat möge beschließen
Der Vizebürgermeister Johannes Anzengruber wird mit der Erstellung eines Verordnungsentwurfs zur
Schaffung einer Erlaubniszone nach §18a des Landes-Polizeigesetzes beauftragt. Ort und Umfang
der Erlaubniszone sollen von einer Expert:innengruppe - bestehend aus Vertreter:innen der Polizei,
Vertreter:innen des Interessensverbandes der Sexarbeiter:innen und den jeweils Ressortzuständigen
- festgelegt werden. Der Verordnungsentwurf soll dem Gemeinderat zeitnah, jedoch auf jeden Fall
bis spätestens zum Ende des ersten Quartals 2022, zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Begründung:
Gemäß § 14 Landes-Polizeigesetz ist die Anbahnung von Beziehungen zur Ausübung der Prostitution
außerhalb von bewilligten Bordellen und Erlaubniszonen verboten. Da es somit aktuell keine legalen
Alternativen zu den Bordellen gibt, nutzen einige der Betreiber:innen diese Situation für sich und
erstellen Vorgaben welche Sexpraktiken anzubieten sind, selbst wenn die Sexarbeiter:innen diese
gar nicht anbieten wollen, zudem geben sie auch Vorgaben zu Preisen und den Arbeitszeiten. Durch
diese erzwungenen Arbeitsbedingungen bleibt vielen Sexarbeiter:innen kein anderer Ausweg als im
im illegalen Bereich zu arbeiten, um ihre Unabhängigkeit und ihre sexuelle Integrität zu wahren.
Weiters haben unter diesen Umständen Einrichtungen und Vereine zur Beratung von
Sexarbeiter:innen kaum die Möglichkeit mit den Sexarbeiter:innen in Kontakt zu treten, um diese
etwa über Ausstiegsmöglichkeiten oder rechtliche Aspekte zu beraten, was durch einige
Bordellbetreiber:innen auch noch zusätzlich erschwert wird . Innerhalb der legalen Erlaubniszonen
könnte direkt Kontakt mit den Sexarbeiter:innen aufgenommen werden und das Beratungs- und
Unterstützungsangebot zielgerichteter angeboten werden, sowie die finanzielle und sexuelle
Integrität der Anbietenden gewährleistet werden.