Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.48

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iBUS

Erlaubniszone in Innsbruck

l nnsbrucker Beratung
unc1 Unter~tutwng ft.ir
Se)(arbe1ter ~ innen

Eine Stellungnahme der Beratungsstelle iBUS

Innsbruck, am 11.11.2021
Sehr geehrte Gemeinderatsmitglieder der Stadt Innsbruck,
Wir, die lnnsbrucker Beratung und Unterstützung von Sexarbeiter*innen - iBUS, streben die
Verbesserung der Arbeits-

und

Lebensbedingungen

von

Sexarbeiter*innen an.

Die

Rahmenbedingungen, die das 2017 überarbeitete Landespolizei-Gesetzes liefert, sind sehr
restriktiv. Die selbständige Ausübung der Tätigkeit ist sehr begrenzt. Um dies zu ändern,
braucht es eine Änderung des Landespolizeigesetzes (LPG).
Nach der derzeitigen geltenden gesetzlichen Lage kann eine Verbesserung für Sexarbeitende
in Tirol durch die Errichtung einer Erlaubniszone (ein Bereich, in dem die Anbahnung von
Sexarbeit legal möglich ist) erreicht werden. Unsere Forderung ist daher, dass eine
Erlaubniszone in Innsbruck eingerichtet wird. Die Einrichtung einer Erlaubniszone liegt im
Bereich der Gemeindekompetenzen, weshalb wir uns an Sie wenden.
Derzeit ist es für Sexarbeitende nur möglich legal in einem der wenigen genehmigten
Bordellen zu arbeiten. Allerdings sind die Bedingungen in Bordellen oftmals sehr schlecht,
sodass sich viele Sexarbeitende dazu entscheiden, im illegalisierten Bereich zu arbeiten, um
unabhängiger

zu

sein.

Sexarbeitende

befinden

sich

in

Bordellen

oft

in

Abhängigkeitsverhältnissen zu den wenigen Bordellbetreiber*innen. Sexarbeiter*innen
können nur als Neue Selbständige" arbeiten: Dies hat den Grund des Schutzes der sexuellen
11

Integrität.

Da

legale

Ausweichmöglichkeit

Arbeit
der

nur

in

Sexarbeit

Bordellen
gibt,

möglich

können

ist

und

es

keine

legale

Bordellbetreiber*innen

ihre

Vormachtstellung ausnutzen und den Sexarbeiter*innen viele Vorgaben machen. Wir wissen,
dass

sexuelle

Praktiken,

Preise,

Arbeitszeiten

uvm.

vorgeschrieben

werden,

dass

Sexarbeitenden die Gesundheitsbücher abgenommen werden und auch, dass die Bezahlung
meist nicht über die Sexarbeitenden selbst, sondern über eine Rezeption erfolgt. Auch haben
Sexarbeiter*innen in einigen Betrieben keine eigene Steuernummer und fielen somit in der
Coronazeit um den Härtefallfonds. Unserer Ansicht nach liegt eine Scheinselbständigkeit vor.
Durch die Erlaubniszone würde es eine legale und niederschwellige Ausweichmöglichkeit zur
Arbeit in einem Bordell geben, und somit auch die Möglichkeit vom illegalisierten Bereich in
den legalen Bereich zu wechseln. Durch unseren Klient*innenkontakt wissen wir, dass viele
Sexarbeitende

vom

ehemaligen

Straßenstrich

in

die

illegale

Wohnungsprostitution

gewechselt sind, wo sie schwieriger erreichbar sind und was zu Abhängigkeitsverhältnissen
geführt hat.