Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.52
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(zu Punkt 29.5)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
1 () .1 7. Nov. 2021
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Geschaftsstelle für Gemeinaeral und Stadtsenat
Telefon +43 512 5360-1330
Mobil-Telefon +43 660 2771314
E-Mail dejan.lukoyic@gruene .at
Dejan Lukovic, BA MA MA
Gemeinderat der lnnsbrucker Grünen
Innsbruck, 17.11.2021
Prüfantrag
Betreff: Städtische Mietzinsbeihilfe ab dem ersten Tag der Hauptwohnsitzmeldung
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister möge die zuständigen Dienststellen der Stadt Innsbruck mit der Prüfung beauftragen, ob
und wie eine städtische Mietzinsbeihilfe eingeführt werden könnte, die ab dem ersten Tag der
Hauptwohnsitzanmeldung beantragt werden kann und solange ausgezahlt wird, bis die Betroffenen
theoretisch in die gemeinsame Mietzinsbeihilfe von Land und Stadt fallen - sprich längstens für zwei Jahre.
Besondere Berücksichtigung soll bei der Prüfung der budgetäre Effekt finden, d.h. eine detaillierte
Gegenüberstellung der prognostizierten Mehreinnahmen {die die Stadt durch die erhöhten
Hauptwohnsitzanmeldungen bekommt) und der Mehrausgaben {die durch das neue Modell ausgelöst
werden).
Die lnnsbrucker Grünen. Maria-Theresien-Straße 18/1. 6020 Innsbruck