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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.53

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Begründung:

Seit diesem Jahr bietet die Stadt Innsbruck mit dem Geohub eine einfache zu erreichende und grafisch
ansprechend aufbereitete Website an, auf welcher verschiedene statistische Daten zur Landeshauptstadt
abgerufen werden können. Unter anderem kann dort der Wanderungssaldo der Stadt Innsbruck genauer
betrachtet werden und dabei lässt sich ab dem Jahr 2016 ein starker Rückgang der Hauptwohnsitzmeldungen
verzeichnen, der im Jahr 2020 seinen Tiefpunkt findet.

Wa nde rungssaldo
5.000

3.00C

2 .00C

DOC

. 1.:)QC

Quelle: https://geohub-1-magibk.hub.arcgis. com/pages/statist-04 (abgerufen am 12.11.2021)
Seit 2016 gibt es in Innsbruck eine Wartefrist zum Erhalt der Mietzinsbeihilfe, die anfänglich drei Jahre betrug
und durch eine Richtlinie des Landes Tirol auf zwei Jahre reduziert wurde. Die Einführung dieser Wartefriste
hätte die Situation am Wohnungsmarkt verbessern sollen, jedoch lässt sich keine signifikante Auswirkung an
diesen beobachten. Stattdessen wurden nur Personen mit dieser Maßnahme getroffen, die sich das Wohnen
in Innsbruck kaum leisten konnte. Weiters machte es die Wartefrist gerade für Student:innen uninteressant
ihren Hauptwohnsitz nach Innsbruck umzumelden.
Wichtig ist dabei in Erinnerung zu rufen, dass jede Hauptwohnsitzmeldung der Stadt Innsbruck Ertragsanteile
im Ausmaß von ca. 1.400€ einbringt, denen Ausgaben in einem geringeren Ausmaß entgegenstehen. Jeder
Wegzug einer Hauptwohnsitzmeldung schadet insofern den finanziellen Interessen der Stadt Innsbruck,
weshalb es im Interesse der Stadt sein muss, wieder mehr Hauptwohnsitze zu erhalten.
Bedeckung:

Da es sich um eine Prüfung handelt sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel von Nöten.

Dejan Lukovic, BA MA MA