Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Protokoll-Budget-1.Teil.pdf
- S.4
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1.
Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen
Bgm. Willi: Laut § 25 Abs. 1 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der
Gemeinderat die Zulässigkeit von Ton- und
Bildaufnahmen zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Lassenberger.
2.
Entwürfe der Voranschläge der
Landeshauptstadt Innsbruck für
die Finanzjahre 2022 und 2023
2.1
Bericht des Bürgermeisters als Finanzreferent
Bgm. Willi: Sehr geehrte Mitglieder des
Gemeinderates, sehr geehrte ZuseherInnen
hier im Saal und jene, die via Livestream mit
uns verbunden sind!
Ich wurde im Mai 2018 von der Innsbrucker
Bevölkerung zum Bürgermeister gewählt.
Ich habe damals von der früheren Bürgermeisterin eine gewaltige Schuldensteigerung übernehmen müssen. Der Schuldenanstieg unter meiner Vorgängerin war der
stärkste seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts. Dann musste ich rasch für die Ausfinanzierung der Patscherkofelbahn Betriebs
GmbH und der UCI Straßenrad-WM Geld
auftreiben.
Die Erstellung der beiden Voranschläge der
Landeshauptstadt Innsbruck für die Finanzjahre 2022 und 2023 war schwierig. Ich
gebe es zu. Schwierig wegen der äußeren
Rahmenbedingungen, denn in Zeiten der
Pandemie mit dem bereits vierten Lockdown befindet sich das wirtschaftliche Leben auf einer Berg- und Talfahrt. Zu - auf zu - auf - war der Rhythmus. Vor allem der
Tourismus, ein sehr starker Wirtschaftszweig in Tirol, ist zusammen mit der Gastronomie eingebrochen.
Trotz staatlicher Hilfsprogramme, auch für
die Gemeinden, sind die Einnahmen insgesamt stark zurückgegangen. Zugegeben,
manche Ausgaben sind durch die Lock-
GR-(Budget-) Sitzung 09.12.2021
downs nicht so gekommen wie eingeschätzt. Dafür gab es beachtliche Zusatzkosten durch die Pandemie.
Erschwerend kam der Auftrag des Gemeinderates mitten im Sommer hinzu, neben
dem Voranschlag für das Jahr 2022 auch
einen für das Jahr 2023 zu erstellen. Einen
Voranschlag in Zeiten großer Unsicherheit
zu erstellen ist natürlich von Unwägbarkeiten geprägt. Die Parameter des Wirtschaftsjahres 2023 liegen für uns heute im Nebel.
Ich habe im Zusammenhang mit dem Voranschlag schon öfter das Bild einer Torte
verwendet. Um eine gute Torte zu backen,
müssen nicht nur die Zutaten stimmen und
genau abgewogen werden. Jetzt die Voranschläge der Landeshauptstadt Innsbruck für
die Finanzjahre 2022 und 2023 zu erstellen,
ist wie Backen ohne genaue Zutaten und
Temperaturangabe.
Das Team der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung, hat gemeinsam mit anderen Ämtern
aber auch diese Herausforderung gemeistert. Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung,
hat in Zeiten der Krise einen Anker der Stabilität gesetzt, in Absprache und in enger
Rücksprache mit den Ressortführenden.
Dafür danke ich allen Beteiligten sehr herzlich. Ich bedanke mich aber auch bei allen
Abteilungen für die ganzen Vorbereitungsarbeiten zu den Voranschlägen 2022 und
2023, die dann von den Bediensteten der
Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung, weiter beund verarbeitet wurden.
Jetzt liegt es an uns, den konstruktiven
Kräften in diesem Haus, diese beiden Voranschläge zu beschließen, damit die vielen
nachhaltigen Projekte umgesetzt werden
können.
Heute liegen auch Änderungslisten zur Abstimmung vor. Warum? Die Entwürfe der
Voranschläge für die Finanzjahre 2022 und
2023, die Ende Oktober öffentlich zur Einsichtnahme für die BürgerInnen aufgelegt
wurden, waren von großen Kürzungen geprägt. Das deshalb, weil es zu keinem Beschluss im Stadtsenat über den Punkt "Verwertungen" gekommen ist. "Verwertungen"
sind etwas, das an sich niemand in diesem
Haus will. Aber es ist eine budgetäre Vorsorge, also ein Notnagel, für den Fall, dass
sich die Gegenfinanzierung der Ausgaben
nicht ausgeht. Ein Notnagel, der z. B. auch