Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Protokoll-Budget-1.Teil.pdf
- S.13
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In puncto Leerstand waren es die GRÜNEN
unter Bgm. Willi, die die Mag.-Abt. III, Bauund Feuerpolizei, Referat für Gebäude- und
Wohnungsregister beauftragten, den Wohnungs- und Gebäudebestand zu aktualisieren. Aktuell wissen wir von den erhobenen
Daten, dass 8,9 % der Wohnungen in Innsbruck leer stehen, was einen immensen
wohnungspolitischen Missstand darstellt.
Ebenso gilt es, Wohnungen, die auf Kurzzeitvermietungsplattformen dauerhaft angeboten werden, eben diesen Plattformen zu
entziehen. Es darf und kann nicht sein, dass
Menschen in Innsbruck Wohnungsnot leiden, während Wohnungen leer stehen oder
halblegal dauerhaft untervermietet werden.
Diese Umstände sind dabei nicht gottgegeben, sondern Ergebnisse politischer Weichenstellungen der Vergangenheit, die es
heute gilt auszubessern. Die vorliegenden
Voranschläge samt Änderungslisten würden
dies möglich machen. Die Korrektur der Daten des Gebäude- und Wohnungsregisters
könnte verstärkt vorangetrieben werden und
eine einzurichtende Taskforce AirBnB kann
den Kurzzeitvermietungsplattformen Paroli
bieten.
Wir werden die Wohnsituation auch für die
Kulturstadt Innsbruck pro aktiv angehen
müssen, denn KulturarbeiterInnen finden
aufgrund immer weiter steigender Preise
kaum noch Wohn- und Arbeitsräume, weshalb sie oft auf das Umland ausweichen.
Das ist ein kultureller Brain-Drain, dem wir
mit den vorgeschlagenen Voranschlägen etwas entgegensetzen können.
So sind die ersten konkreten Maßnahmen
zur Einführung von Fair Pay für kulturelle
Arbeit vorgesehen, die Subventionen zur
Aufrechterhaltung und Förderung der Kulturlandschaft Innsbrucks sollen erhöht werden und auch die Fortführung bzw. Umsetzung der Ergebnisse aus dem Kulturentwicklungsprozess sind mit den nötigen Mitteln bedeckt. Dass dies alles auch immense
wirtschaftliche Vorteile im Sinne einer Umwegrentabilität bringt, muss ich hier nicht
weiter ausführen, da dies schon lange bekannt ist.
Damit all diese Projekte funktionieren können und damit die Stadt Innsbruck auch gewappnet in die Zukunft schreitet, braucht es
einen dringend benötigten Schub in Richtung Digitalisierung. Mit der Einsetzung des
GR-(Budget-) Sitzung 09.12.2021
Ausschusses für Digitalisierung haben wir
gemeinsam einen ersten Schritt getätigt. Ein
weiterer Schritt kann mit der Zustimmung zu
den vorgeschlagenen Voranschlägen geschehen, wenn die finanzielle Bedeckung
für nötig zu schaffende Dienststellen in der
Digitalisierung bejaht wird. Wir holen uns
die wichtige Expertise ins Haus, um die Digitalisierung der Stadt Innsbruck voranzutreiben und um nicht alle Leistungen extern
teuer einkaufen zu müssen.
Dies waren nur einige der vielen Projekte,
die im lange ausverhandelten, bedacht austarierten und unter allen finanziellen Unabsehbarkeiten geplanten Voranschläge der
Landeshauptstadt Innsbruck für die Finanzjahre 2022 und 2023 vorhanden sind. Es
sind nur einige jener Projekte, die darüber
entscheiden werden, ob wir solidarisch aus
dieser Pandemie herauskommen. Wenn es
nach uns geht, nach den Innsbrucker GRÜNEN, gibt es dazu keine Alternative.
Wir müssen darauf achten, dass alle Menschen in Innsbruck Plätze vorfinden, auf denen sie sich ohne Konsumzwang aufhalten
dürfen. Wir müssen darauf achten, dass die
Stadt für Menschen und nicht für Autos geplant wird, wenn wir verkehrspolitische und
soziale Gerechtigkeit erreichen wollen. Wir
müssen darauf achten, dass wir leistbaren
Wohnraum für alle schaffen, die in Innsbruck sind, und dafür braucht es die geplanten Dienststellen. Wir müssen darauf achten, dass wir digital nicht von den Entwicklungen abgehängt werden, denn der digitale
Wandel findet schlimmstenfalls auch einfach ohne uns statt.
Die uns vorliegenden Voranschläge samt
den akkordierten Änderungslisten sind trotz
aller planerischen Widrigkeiten gute, in denen noch viele weitere Projekte in allen
Ressorts zu erwähnen wären, wie etwa die
ersten Umsetzungen des Radmasterplans,
die Stärkung der Kinderbetreuung in der
Stadt, benötigte Wirtschaftsimpulse oder
auch die Maßnahmen für einen qualitätsvolleren Tourismus. Es sind Voranschläge
samt Änderungslisten, die keine Kürzungen
der Subventionen mehr vorsehen. Es sind
Voranschläge, die so gut wie keine Verwertungen beinhalten und die dennoch die
wichtigsten Schritte tätigen.