Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Protokoll.pdf

- S.9

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- 1012 -

1.

Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen

Bgm. Willi: Laut § 25 Abs. 1 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der
Gemeinderat die Zulässigkeit von Ton- und
Bildaufnahmen zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.

FREIRAD Übertragung der "Aktuellen Stunde"

Bgm. Willi: Ich danke FREIRAD, dass die
"Aktuelle Stunde" wieder übertragen wird,
damit unsere wichtigen Diskussionen auch
unter die Bevölkerung gebracht werden.
Es wird Kenntnis genommen.
3.

Übertragung Livestream
Gebärdensprach- und Schriftdolmetschung

Bgm. Willi: Ich begrüße ganz herzlich die
Gebärdensprach- und SchriftdolmetscherInnen und die TechnikerInnen des Livestreams. Ich danke dafür, dass auch jene
diese Sitzung verfolgen können, die nicht im
Saal anwesend sind.
Die Gebärdensprach- und SchriftdolmetscherInnen werden bis 17:00 Uhr die Sitzung übertragen.

Ich darf bekannt geben, dass nachstehend
angeführter Punkt von der Tagesordnung
abgesetzt wird:
Zu Punkt 3., Anträge des Stadtsenates:
b)

Wir hatten diesen Punkt auf der heutigen
Tagesordnung des Stadtsenates. Es lag
eine Stellungnahme der Wirtschaftskammer
Tirol (WKO) vor, aus der einige Punkte noch
in die Gastgartenrichtlinie einzuarbeiten
sind.
Nachdem die neue Gastgartenrichtlinie per
01.02.2022 in Kraft treten soll, aber wir erst
knapp vor diesem Termin eine Sitzung des
Gemeinderates abhalten, wird folgende Vorgangsweise vereinbart: Die überarbeitete
Gastgartenrichtlinie wird mittels Umlaufbeschluss des Stadtsenates beschlossen.
Wenn eine Mehrheit dafür gegeben ist,
werde ich mittels Notrecht die Gastgartenrichtlinie in Kraft setzen, damit ausreichend
Vorlaufzeit bis zum 01.02.2022 ist, um die
Verträge entsprechend zu bearbeiten.
Mittels Begehr gemäß § 29 Abs. 7 IStR
(Minderheitenvotum) wird nachstehender
Akt doch im Gemeinderat behandelt:
Zu Punkt 3, Anträge des Stadtsenates:
e)

Es wird Kenntnis genommen.
4.

Genehmigung der Tagesordnung

Bgm. Willi: Die Tagesordnung ist Ihnen
zeitgerecht zugegangen.
GR Schmidt hat sich heute Vormittag krankgemeldet. Die FPÖ wird mit DIin Achhorner
ein Ersatzmitglied entsenden.
Ich muss folgende Berichtigung vornehmen:
Punkt 12. Antragsbehandlungen:
c)

Erlaubniszone, Erstellung eines Verordnungsentwurfes nach § 18a Landes-Polizeigesetz

Die Antragstellerin war GRin Bex, BSc und
nicht wie in der Einladung aufscheint
GR Onay.
GR-Sitzung 09.12.2021

Verlängerung Gastgartenverträge Konditionen -Saisonen 2022 bis 2024

Innsbruck Marketing GmbH (IMG), strategische Neuausrichtung, Erwerb Geschäftsanteil und budgetäre Vorsorge
für städtische Finanzmittelzufuhr

Dieser Antrag fand im Stadtsenat keine
Mehrheit.
Zu Punkt 17, Entwürfe der Voranschläge
der Landeshauptstadt Innsbruck für die Finanzjahre 2022 und 2023:
a)

Haushaltsatzung (Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen)

Der Punkt wird ans Ende der Tagesordnung
gereiht und wird als Unterpunkt j) behandelt.
Wir haben im Klubobleuterat vereinbart,
dass wir diese Vorgangsweise wählen. Über
die versandte Tagesordnung mit der Änderung, dass der Punkt "Haushaltssatzung für