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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Protokoll.pdf

- S.42

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viel genannten "Kunst"-Fehler auszumerzen. Letzten Endes wird auch den Vereinen
geholfen, weil es doch klarer und einfacher
ist, um eine Subvention anzusuchen. Das
wird bei dem einen oder anderen Antragstellenden am Anfang noch ein wenig Probleme geben, aber dafür haben wir die Unterstützung in den Ämtern gegeben.
Wir tun sehr gut daran, dass wir die Subventionsordnung neu beschließen und uns
die Auswirkungen auch laufend ansehen.
Wo gibt es vielleicht noch einen Optimierungsbedarf? Das war ein wichtiger und guter Schritt, so wie auch die Diskussion dazu
im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss war. Wir haben gesehen,
wenn wir uns auf die Sachthemen konzentrieren, funktionieren die Dinge sehr gut. Es
war sehr sinnvoll, dass wir uns dafür Zeit
genommen haben, was auch sein muss.
Letzten Endes müssen alle Anliegen abgearbeitet werden.
Daher darf ich auch dem Vorsitzenden danken, dass es ihm gelungen ist, alle so gut
miteinzubeziehen. Wir werden dem Antrag
gerne zustimmen und ich freue mich darüber.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom 30.11.2021
(Seite 1043) wird angenommen.
GR Mag. Stoll referiert die Anträge des
Ausschusses für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen vom 23.11.2021:
23.

Über- oder außerplanmäßige Mittelverwendungen 2021

23.2

MagIbk/34733/SUB/1
Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen, Transfer an private Organisationen ohne Erwerbszweck

Beschluss (bei Stimmenthaltung GR Lukovic, BA MA MA, einstimmig):
Die über- und außerplanmäßige Mittelverwendung für sonstige Einrichtungen und
Maßnahmen, Transfer an private Organisationen ohne Erwerbszweck, wird in Höhe
von € 123.600,-- genehmigt.

GR-Sitzung 09.12.2021

23.4

IV 17988/2020
IV 16321/2021
Landesumlage, Transfer an Länder

GR Mag. Stoll: Ich möchte zu diesem Antrag einen kleinen Hinweis geben, der im
Ausschuss für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen beschlossen wurde, allerdings lag der Betrag bei € 2.270.000,--.
Heute haben wir eine Vorlage von
€ 2.300.000,--. Der Betrag wurde daher um
€ 30.000,-- erhöht. Ich weiß nicht, wer eine
entsprechende Erklärung abgeben kann?
Bgm. Willi: Ich kenne den Grund nicht. Ich
kann nur garantieren, dass wir nicht mehr
überweisen werden, als wir müssen. Durch
die vom Bund vorab bezahlten Abgabenertragsanteile hat sich die Landesumlage entsprechend erhöht, welche ein Prozentanteil
davon ist. Daher ergibt sich diese Zahl.
Beschluss (einstimmig):
Die über- und außerplanmäßige Mittelverwendung für die Landesumlage, Transfer an
Länder, wird in Höhe von € 2.300.000,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die über- und außerplanmäßige Mittelverwendungen 2021 werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß
Beilage genehmigt.
24.

Sondersubventionen 2021

24.2

MagIbk/34733/SUB/1
Brückenpfeiler, Verein für interkulturelle Bildung gelebte Ökumene

Beschluss (bei Stimmenthaltung GR Lukovic, BA MA MA, einstimmig):
Dem Verein Brückenpfeiler wird eine Sondersubvention für das Jahr 2021 in Höhe
von € 123.600,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die Sondersubventionen 2021 werden unter
Berücksichtigung vorstehender Abstimmugn
gemäß Beilage genehmigt.