Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Protokoll.pdf
- S.148
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Gesamter Text dieser Seite:
Frage 1:
Welche Beschlüsse der jeweiligen politischen Gremien (Gemeinderat, Stadtsenat
etc.) sind seit dem Amtsantritt von Bürgermeister Georg Willi, als politisch Hauptverantwortlichem stadtrechtswidrig erfolgt? Bitte um detaillierte Aufstellung!
Antwort:
Eine bescheidmäßige Feststellung durch die Aufsichtsbehörde, dass Beschlüsse entgegen den Bestimmungen des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) oder der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) getroffen worden sind, ist bisher nicht erfolgt. Eine Aufstellung über
Empfehlungen der Aufsichtsbehörde, denen entsprochen wurde, liegt nicht
vor. Eine Aufstellung über Beschlüsse, die in abgeänderter Form noch einmal gefasst wurden, liegt ebenfalls nicht vor.
Frage 2:
Welche Zurückweisungen von Anträgen in den jeweiligen politischen Gremien
(Gemeinderat, Stadtsenat etc.) durch den Bürgermeister erfolgten nachweislich
stadtrechtswidrig? Bitte um detaillierte Aufstellung!
Antwort:
Eine bescheidmäßige Feststellung durch die Aufsichtsbehörde, dass Zurückweisungen entgegen den Bestimmungen des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) oder der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) getätigt worden wären, ist bisher nicht erfolgt. Eine Aufstellung
über Empfehlungen der Aufsichtsbehörde, denen entsprochen wurde, liegt
nicht vor.
Frage 3:
Welche stadtrechtswidrig erfolgten Beschlüsse und stadtrechtswidrig erfolgten Zurückweisungen von Anträgen mussten in den jeweiligen politischen Gremien (Gemeinderat, Stadtsenat etc.) im Nachhinein saniert bzw. korrigiert werden, und mit
welcher Begründung? Bitte um detaillierte Aufstellung!
Antwort:
Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2.
Frage 4:
Welche konkreten Konsequenzen hatten die stadtrechtswidrig erfolgten Beschlüsse und stadtrechtswidrig erfolgten Zurückweisungen von Anträgen für den
Hauptverantwortlichen, nämlich Bürgermeister Georg Willi (GRÜNE)? Bitte um detaillierte Aufstellung, je nach stadtrechtswidrig erfolgtem Beschluss bzw. stadtrechtswidrig erfolgter Zurückweisung von Anträgen.
Antwort:
Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2. Es sind keine Folgen bekannt.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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10 min