Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Protokoll.pdf

- S.150

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Diese Ausgabe – 2021-12-09-GR-Protokoll.pdf
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Antwort:

Laut ÖNorm V2030 Instandhaltung von Verkehrslichtsignalanlagen dürfen
diese Sicherheitsanlagen nur von speziellen qualifizierten Fachkräften
durchgeführt werden, welche vom Hersteller einen Nachweis der Systemkenntnis sowie ausreichende Praxis in diesem Bereich besitzen. Das kann
nur vom Hersteller selbst erfüllt werden. Aus diesem Grund werden bereits
bei der Neuanschaffung bzw. Erneuerung diese Betreuungsleistungen für
mehrere Jahre mit ausgeschrieben.

Frage 4:

Wie hoch sind die Kosten für die technische Betreuung jährlich? (Bitte um pro
Jahr 2012 - 2021)

Antwort:

Die Kosten für die Wartung der Anlagen per eigenem Vertrag belaufen sich
auf rund € 400.000,-- brutto jährlich. Dabei sind zweimalige Inspektionen
(laut ÖNorm), die laufenden Software-Updates und -Upgrades sowie die Arbeitszeit für Störungen in der Normalarbeitszeit inkludiert.
Nicht berücksichtigt sind spezielle Anpassungen, Erneuerungen, Vandalismus und Unfallschäden.

Frage 5:

Welche Abteilungen im Stadtmagistrat sind für die Betreuung der Ampelanlagen
zuständig?

Antwort:

Zuständig sind die Mag.-Abt. III, Verkehrsmanagement, und die Mag.-Abt. III,
Straßenbauhof.

Frage 6:

Ist es richtig, dass es politische Einflussnahme bzgl. der Ampelschaltungen gibt?

Antwort:

ja

Frage 7:

Wenn ja, welche politische Einflussnahme bzgl. der Ampelschaltungen gab es seit
01.05.2018 bis 31.10.2021?

Antwort:

- Reihenfolge der Priorität generell:
-

Straßen- /Regionalbahn
Öffentlicher Verkehr
RadfahrerInnen / FußgängerInnen
Individualverkehr

- Dossierungen, um sensible Verkehrsbereiche vor Überlastung zu schützen:
-

Kreuzung Haller Straße / Schützenstraße:
Zufahrt Grenobler Brücke in die Schützenstraße durch Verlegen des
Rechtsabbiegefahrstreifens sowie Grünzeitreduktion;

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