Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Protokoll.pdf

- S.164

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(zu Punkt 46.1)
Stadtmagistrat Innsbruck
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0~ Dez. 2021
I 2 9 i 2 UZ 1

Ge" ~ats~Iefür Gemein/e?atund Stadtsenat

Telefon +43 512 5360-1330
Mobil-Telefon +43 660 277 1314
E-Mail thomas.lechleitner@gruene.at
GR Thomas Lechleitner

Die lnnsbrucker Grünen. Maria-Theresien-Straße 18/ 1. 6020 Innsbruck
Innsbruck, 08.12.2021

Anfrage
Betreff: Austragung Davis Cup Finals vom 25.11.21 - 30.11.21 in Innsbruck
Medienwirksamkeit, Übertragungsrechte und Kalkulation
Förderansuchen der emotion management GmbH
Durch die Austragung des Davis Cup in Innsbruck werden , so wurde es dem Gemeinderat mehrfach mitgeteilt,
„Bilder aus Innsbruck an ein Millionenpublikum in die Wohnzimmer der ganzen Welt geliefert" . Nicht nur in der
Tennishalle, sondern auch „durch die zu erwartenden Medienberichterstattungen wird Innsbruck in der Woche
von 25. November bis 05. Dezember international entsprechend in Szene gesetzt werden[ ... ]". Diesem Tenor
entsprachen der Förderantrag über€ 150.000 sowie die mediale Berichterstattung vor der Entscheidung im
Gemeinderat. Unseren Informationen nach hat sich österreichische TV-Sender ServusTV die exklusiven
Übertragungsrechte gesichert hat.

Für ein besseres Verständnis und eine klarere Definition des Begriffs „Medienwirksamkeit" in Verbindung
mit durch die Stadt geförderten (Sport)Großveranstaltungen bittet der Gemeinderatsklub der lnnsbrucker
Grünen Bürgermeister Georg Willi mit der Beantwortung folgender Fragen, um zukünftige Ansuchen (siehe
Anhang „Davis Cup soll wieder nach Innsbruck kommen") noch kritischer und verantwortungsvoller im
Umgang mit öffentlichen Mittelten beurteilen zu können:
1) Galten die exklusiven Übertragungsrechte von ServusTV weltweit oder waren sie auf bestimmte
Regionen beschränkt?
a) Wenn Regionen , welche?
2) Galten die exklusiven Überragungsrechte von ServusTV ausschließlich für die Ausstrahlung im TV
oder auch sämtliche Online-Streaming-Varianten?
3) Wie wurde die wiederholt genannte „Medienwirksamkeit" vertraglich festgehalten?
4) Ist im Vertrag festgehalten , wo (Regionen, Länder, Sender, Plattformen) der Davis Cup übertragen wird?
a) Wenn ja, wo?
5) Wie erfolgte die Vergabe der Übertragungsrechte?
6) Ist im Vertrag festgehalten , wie sich die Übertragungsdauer (tatsächliche Sendezeit) gestaltet?
7) Ist im Vertrag festgehalten, welcher Höhe die immaterielle Gegenleistung (Werbewert) für die
Förderung seitens der Stadt Innsbruck zu entsprechen hat. bzw. voraussichtlich entsprechen wird?
8) Hat sich auch die Tirol Werbung finanziell oder mit Sachleistungen am Davis Cup beteiligt?
9) War vereinbart, dass auch Außenbilder der Halle bzw. Panoramabilder der Stadt, der Nordkette und/ oder
ähnliche Bilder gezeigt werden , um einen Eindruck von der Gastgeberstadt Innsbruck zu vermitteln?
10) Gibt es eine öffentliche Ausfallhaftung bzw. weitere Kostenübernahmen , vor dem Hintergrund , dass
die ursprüngliche Kalkulation (coronabedingt) von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und aufgrund
dessen nicht den Erwartungen entspricht?
11) Sind im Falle der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen Rückzahlungen vereinbart?
a) Wenn ja, in welcher Höhe und werden diese geltend gemacht?