Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Protokoll.pdf
- S.170
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1. Welcher Verein hat um die Errichtung einer Kompost-WC-Anlage, wie auch immer diese
WC-Anlage korrekt betitelt wird, wann und bei welcher Abteilung bzw. welches Amt im
Stadtmagistrat um dementsprechende Genehmigung angesucht?
2. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage, unabhängig des Beschlusses im Stadtsenat, wurde
die Genehmigung für die Errichtung einer Kompost-WC-Anlage, wie auch immer diese WCAnlage betitelt wird, erteilt?
3. Warum wurde mit der Genehmigung der Kompost-WC-Anlage überhaupt der Stadtsenat
befasst bzw. war ein diesbezüglicher Beschluss des lnnsbrucker Stadtsenates zwingend
erforderlich, und wenn ja, mit welcher Begründung?
4. Wann hat der Betreiber der Kompost-WC-Anlage, wie auch immer diese WC-Anlage korrekt betitelt wird, die notwendige Bauanzeige eingebracht?
5. Wurden die baupolizeilichen Vorschriften für die Errichtung der Kompost-WC-Anlage, wie
auch immer diese WC-Anlage korrekt betitelt wird, überprüft?
6. Wenn ja, erfolgte auch eine Überprüfung bzw. eine Abnahme der Kompost-WC-Anlage,
wie immer selbige betitelt wird, vor Ort, um auch die Einhaltung der brandschutztechnischen
Vorschriften zu überprüfen, zumal es sich um eine Toilettenanlage aus Holz handelt?
7. Gibt es allgemeine Hygienerichtlinien bzw. Hygienestandards für die Errichtung einer WCAnlage im öffentlichen Raum der Stadt Innsbruck?
8. Wenn ja, um welche allgemeinen Hygienerichtlinien bzw. Hygienestandards handelt es
sich, und wurde selbigen bei der Errichtung der gegenständlichen WC-Anlage tatsächlich
entsprochen, zumal es keine Möglichkeit zum Händewaschen gibt?
9. Hatte Sie als Bürgermeister keine Bedenken, dass hier bei einer Immobilie, welche sich
direkt bzw. indirekt im städtischen Eigentum - auf einer öffentlichen Fläche - in einer kleinen