Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-12-09-GR-Protokoll.pdf

- S.191

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(zu Punkt 47.8)

Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck.at

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

Bürgermeister Georg Willi
im Hause

~ 9. Dez. 2021

(fiR t3A1 /207-1

Geschäftssleltefür Gemeinderat unaS!adtsenat
Innsbruck- 06122021

Antrag

Der Gemeinderat möge beschließen,
1) Das lnnsbrucker Stadtrecht wird dahingehend ergänzt, als dass stadtrechtswidrig erfolgte
Handlungen, wie immer man selbige betiteln möge, für den Bürgermeister, Mitglieder des
lnnsbrucker Stadtsenates und Mitglieder des lnnsbrucker Gemeinderates zu politischen bzw.
persönlichen Konsequenzen führen muss. Die politischen bzw. persönlichen Konsequenzen
sollen im zuständigen gemeinderätlichen Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss beraten werden. Das Ergebnis der gegenständlichen Beratungen dem Gemeinderat
zu dementsprechenden Beschlussfassung vorgelegt werden.
2)Im Falle, dass die Änderung des lnnsbrucker Stadtrechts (Landesrecht) erfolgt (Pkt.1) sollen die jeweils stadtrechtswidrig erfolgten Handlungen, wie immer man selbige betiteln möge,
schriftlich dokumentiert werden, und zur öffentlichen Einsicht im Stadtmagistrat aufliegen.
Begründung:
In der laufenden Wahlperiode häuften sich stadtrechtswidrig erfolgte Handlungen, für welche
unter anderem auch der Bürgermeister verantwortlich zeichnet. Die Konsequenzen für die
stadtrechtswidrig erfolgten Handlungen müssen immer der lnnsbrucker Gemeinderat, die
Stadt Innsbruck tragen, wie auch Dritte. Politische und persönliche Konsequenzen für stadtrechtswidrig erfolgte Handlungen gab und gibt es für die Verantwortlichen keine, zumal das
lnnsbrucker Stadtrecht diesbezüglich keinerlei Konsequenzen vorsieht. Das ist ungerecht
gegenüber der lnnsbrucker Bevölkerung, welche bei Verstößen gegen städtische Verordnungen umgehend die persönlichen Konsequenzen zu tragen hat, und sei es finanzieller
Natur.

Diese Ungerechtigkeit muss beendet werden, und daher ist es ein Gebot der Stunde, dass
auch stadtrechtswidrig erfolgte Handlungen, Verletzungen des lnnsbrucker Stadtrechtes, wie
auch immer, für die Verantwortlichen zu politischen bzw. persönlichen Konsequenzen führen
müssen. Angefangen von einer dementsprechenden öffentlichen Entschuldigung bei einer
Gemeinderatssitzung bis hin zu Geldstrafen bzw. natürlich auch Übernahme der finanziellen
Kosten, als Folge stadtrechtswidrig erfolgter Handlungen, wie auch immer.
Der Erlös der Geldstrafen könnte am Ende eines Kalenderjahres als Vorschlag einem wohltätigen Zweck zugeführt werden.
Gerald Depaoli, Gemeinderat der Stadt Innsbruck