Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.10
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1.
Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen
Bgm. Willi: Laut § 25 Abs. 1 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der
Gemeinderat die Zulässigkeit von Ton- und
Bildaufnahmen zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung wird genehmigt.
Ich beantrage, nachstehend angeführten
Punkt in die nicht öffentliche Sitzung zu verweisen:
Zu Punkt 13., Behandlung eingebrachter
Anträge der Sitzung des Gemeinderates
vom 24.02.2022:
w)
2.
FREIRAD Übertragung der "Aktuellen Stunde"
Gebärdensprach- und Schriftdolmetschung
Bgm. Willi: Ich bedanke mich bei Freies
Radio Innsbruck (FREIRAD), das heute wieder die "Aktuelle Stunde" übertragen wird.
Wir sind via Livestream mit vielen ZuseherInnen verbunden, die ich herzlich begrüße.
Ich bedanke mich bei den Gebärdensprachund SchriftdolmetscherInnen, die uns auf
den zusätzlichen Kanälen bis 17:00 Uhr begleiten werden.
Es wird Kenntnis genommen.
3.
Genehmigung der Niederschriften
über die Sitzungen des Gemeinderates vom 09.12.2021 und
16.12.2021 (15. Sitzung)
Bgm. Willi: Die Niederschrift über die
15. Sitzung des Gemeinderates vom
09.12.2021 und 16.12.2021 (Budget 1. und
2. Teil) wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates übermittelt.
Erhebt sich gegen die Fassungen der Protokolle ein Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Niederschriften über vorstehend angeführte Sitzungen des Gemeinderates werden genehmigt.
4.
Genehmigung der Tagesordnung
Bgm. Willi: Die Tagesordnung ist Ihnen
zeitgerecht zugegangen.
Hat jemand gegen die Tagesordnungspunkte einen Einwand?
GR-Sitzung 24.03.2022
Schuchter Sieglinde, Gastgarten für
Café "Gießen", Ing.-Sigl-Straße 28
(Bgm.-Stellv. Lassenberger)
Beschluss (einstimmig):
Der Verweisung des vorstehend angeführten Punktes in die nicht öffentliche Sitzung
wird zugestimmt.
5.
Redezeitbeschränkung
Bgm. Willi: Des Weiteren wird, wie bereits
in den letzten Sitzungen des Gemeinderates der Stadt Innsbruck, auf Vorschlag des
Klubobleuterates eine Beschränkung der
Redezeit gemäß Beilage begehrt. Ich betone nochmals, dass diese Redezeitbeschränkung minderheitenfreundlich gestaltet
wurde.
Die VertreterInnen der kleinen Fraktionen
haben mehr Redezeit als jene der großen.
GR Depaoli: Für mich ist die Beschneidung
der Redezeit ein Maulkorberlass. Ich melde
nach § 30 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) Widerspruch an.
GR Onay: Es ist nett zu hören, dass eine
Entscheidung minderheitenfreundlich ist,
was aber von der Minderheit gar nicht so
wahrgenommen wird. Konkret würde ich
aber darum bitten, und dafür tragen Sie,
Bgm. Willi, die Verantwortung, dass wir
rechtzeitig darüber informiert werden, ob es
eine Redezeitbeschränkung gibt oder nicht.
Wir bereiten uns auf die Sitzungen vor und
arbeiten unsere Punkte dazu aus, zu denen
wir als Fraktionen Stellung nehmen wollen.
Wenn es eine Redezeitbeschränkung gibt,
können wir viele Dinge nicht machen. Ich
bitte deshalb darum, gleich wie bei den Unterlagen, die fünf Tage vor der Sitzung vorliegen, uns auch fünf Tage vorher Bescheid