Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.62
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Ich stelle daher den Antrag, die Förderung
für das Jugendzentrum nur für ein Jahr zu
beschließen. Ist das in mündlicher Form
möglich?
Bei den Fördervereinbarungen unter
Punkt 5.2, letzter Satz, ab der Klammer ist
der falsche Paragraph angeführt. (§ 14
Abs. 1 SubO).
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Nein. Ein Abänderungsantrag ist nur in schriftlicher Form
möglich, der mir als Sitzungsleiter vorzulegen ist. Somit kann ich den Antrag nicht annehmen.
Das ist die alte SubO. Die im Dezember 2021 neu beschlossene SubO hat nur
mehr 13 Paragraphen. Es müsste daher
§ 11 lauten.
GR Depaoli: Gut, dann belassen wir die
Sache und ich enthalte mich der Stimme.
GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan: Ich kann einige Dinge nicht so im Raum stehen lassen.
Die Probleme, die mein Kollege aus dem
Gemeinderat angesprochen hat, haben
nichts mit der Jugendeinrichtung Space zu
tun, sondern spielen sich vor dem Gebäude
auf dem dortigen Platz ab. Nicht StRin
Mag.a Oppitz-Plörer, sondern Bgm.-Stellv.
Ing. Mag. Anzengruber, BSc ist dafür zuständig, weil er das Ressort Sicherheit führt.
Das Jugendzentrum Space übernimmt die
Aufgabe zusätzlich, auch auf dem Spielplatz
Betreuung anzubieten. Es werden daher
Aufgaben der öffentlichen Hand übernommen. Nun damit zu argumentieren, dass die
jährliche Förderung dafür ausgezahlt wird,
um den Verein zu kontrollieren, finde ich total katastrophal. Wir danken dem Jugendzentrum Space für die Arbeit, das sehr bemüht ist, das nachbarschaftliche Verhältnis
zu verbessern, indem alle in die Arbeit einbezogen werden. Daher danke ich von Seiten der GRÜNEN.
GR Mayer: Ich melde Stimmenthaltung an.
GR Schmidt: Ich habe mit den Besuchern
dieser Jugendzentren meine Konflikte, worauf ich hier aber nicht näher eingehen
möchte. Daher muss ich mich bei diesem
Punkt auch der Stimme enthalten.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen von
GR Schmidt nicht mehr gegendert.)
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GERECHT, FRITZ und GR Schmidt,
3 Stimmen; gegen FPÖ, 7 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
09.03.2022 (Seite 285) wird angenommen.
GR-Sitzung 24.03.2022
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt
erst nach entsprechender Korrektur.
25.
V 03124/2022
Auszeichnung von MedaillengewinnerInnen der Olympischen/Paralympischen Winterspiele in Peking/China 2022
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 09.03.2022:
Seitens der Stadt Innsbruck werden Athletinnen und Athleten, die den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Innsbruck begründen oder für einen in Innsbruck ansässigen
Verein gemeldet und startberechtigt sind, im
Falle eines Erfolges (Gold-, Silber- oder
Bronzemedaille) bei Olympischen Spielen
und bei den Paralympischen Spielen - jeweils nur für den höchsten Medaillenrang -,
in Würdigung ihrer Erfolge, Anerkennungsgeschenke in Form eines Sparbuches oder
in bar bzw. Goldmünzen (für die Goldmedaille € 7.000,--, Silbermedaille € 5.000,--,
Bronzemedaille € 3.000,--) übergeben.
Da die nachstehenden Sportler die oben angeführte Voraussetzungen erfüllen, werden
für Manuel Fettner € 7.000,-- (Skispringen;
Goldmedaille/Mannschaft/Großschanze;
und Silbermedaille/Einzelspringen/Normalschanze; SV lnnsbruck/Bergisel) und für
Wolfgang Kindl € 5.000,-- (Rodeln; Silbermedaille/Einsitzer und Silbermedaille/StaffelMannschaft; SV Igls); (Bedeckung Vp. 1/061000.757900, laufende Transferzahlungen, Zuschüsse allgemeiner Art,
Sondersubventionstopf) beschlossen.
Die offizielle Übergabe möge bei der nächsten Sportlerlnnen-Ehrung erfolgen.
Wir haben im Stadtsenat noch eine Abänderung vorgenommen. Die Mag.-Abt. V, Sport,
soll selber entscheiden können, in welcher
Form man die Anerkennung geben kann,
damit alles praktikabel bleibt.