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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf

- S.13

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Ausschreibung des Überwachungsauftrages ehestmöglich in die Wege zu leiten.
Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe war bis Ende April 2011 den Mitgliedern des
StS zu berichten. Daraufhin wurde der gegenständliche Akt gemäß Beschluss des
StS vom 11.05.2011 den im GR vertretenen Fraktionen zur Information übermittelt
und sollte in der Folge im Rahmen einer Sitzung des erweiterten StS behandelt
werden.
Hierzu teilte das Referat Präsidial- und Rechtsangelegenheiten der MA I im Rahmen der Follow up – Einschau 2012 mit, dass derzeit keine Absicht eines politischen Gremiums erkennbar sei, diese Angelegenheit einer neuerlichen Behandlung zuzuführen. Im Anhörungsverfahren zur Follow up – Einschau 2013 hat das
Amt für Präsidialangelegenheiten auf das neue Parkraumkonzept der Stadt Innsbruck verwiesen (GR-Beschluss vom 21.11.2013), wonach in den nächsten Jahren
eine weitläufige Änderung der Parkzonen und Tarifstruktur im Stadtgebiet von
Innsbruck erfolgen wird.
Im Zusammenhang mit der Überwachung der gebührenpflichtigen Parkzonen
(Kurzparkzonen und Parkstraßen) gilt es noch zu klären, ob der bestehende
Überwachungsvertrag den künftigen Erfordernissen angepasst wird oder „nur“ die
zusätzlich erforderlichen Überwachungsleistungen ausgeschrieben und vergeben
werden. Der Kontrollabteilung wurde jedoch zugesagt, dass die von ihr getroffenen
Feststellungen in jedem Fäll berücksichtigt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Im Zusammenhang mit den zum Überwachungsvertrag getroffenen Feststellungen
und Beanstandungen hat die Kontrollabteilung darüber hinaus angeregt, verschiedene Punkte des gegenständlichen Vertragswerkes zu adaptieren bzw. zu überarbeiten. Im damaligen Anhörungsverfahren hat die MA I – Amt für Präsidialangelegenheiten erklärt, dass sie bei der Adaptierung bzw. Überarbeitung des Überwachungsvertrages gerne zur Verfügung stehe.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2009 hat die MA II – Amt für Strafen berichtet, dass zwischenzeitlich ein adaptierter und aktualisierter Vertragsentwurf existiert, welcher in der Sitzung des Stadtsenates vom 20.01.2010 behandelt – allerdings noch nicht beschlossen (vgl. Tz 12) – worden ist. Auch zum Zeitpunkt der
Follow up – Einschau 2013 lag diesbezüglich noch keine Willensbildung eines politischen Gremiums der Stadtgemeinde Innsbruck vor.
Da eine Behandlung dieser Angelegenheit bis dato noch aussteht, wird
der Empfehlung der Kontrollabteilung in Zukunft entsprochen werden.

14

Im Bericht vom 19.04.2010, Zl. KA-01591/2010, fasste die Kontrollabteilung ihre
Ergebnisse über die Prüfung von Transferzahlungen an (und von) Gesellschaften
mit städtischer Beteiligung bezüglich der IVB und der IKB AG zusammen. Dabei
führte die Kontrollabteilung unter anderem aus, dass über die Vp. 1/875000755110 – Laufende Transferzahlung Studentensemesterkarte seit dem Jahr 1996
(beginnend mit dem damaligen Wintersemester 1996/1997) die 25 %ige Finanzierungsbeteiligung der Stadt Innsbruck am gesamten Abtarifierungsverlust in Bezug
auf die vergünstigten Semestertickets für Studenten im Stadtverkehr abgewickelt

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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