Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf

- S.86

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- 310 -

Ich ersuche,
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
Weiterleitung an den Kulturausschuss zuzuweisen.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich würde die gleiche Vorgangsweise wie bei der Umbenennung des Platzes vor dem Haus der Musik
vorschlagen. Daher wäre eine Zuweisung
des Antrages an den Kulturausschuss zielführend, damit seitens des zuständigen Amtes gleich eine Stellungnahme abgegeben
werden kann. Wäre das für alle in Ordnung?
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Wenn das möglich ist, spreche ich
mich gerne für die Zuweisung des Antrages
an den Kulturausschuss aus, damit wir das
Anliegen schnell behandeln können. Es
wäre sehr fein, wenn dies bis Mai 2022
möglich wäre.
GR Onay: Ich würde vorschlagen, dass wir
den Antrag zuerst dem Stadtsenat zuweisen, welcher ihn an den Kulturausschuss
weiterleitet.
Bgm. Willi: Der Gemeinderat kann auch direkt einen Antrag einem Ausschuss zuweisen.
GR Onay: Das stimmt, aber dann muss der
Kulturausschuss nur zur Vorberatung herangezogen werden, weil dieser Ausschuss
ist kein Entscheidungsgremium.
Vielen Dank für die Initiative. Ich traue mich
gar nicht, hier etwas dagegen vorzubringen.
Daher spreche ich mich für die Zuweisung
des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung aus.
StRin Mag.a Schwarzl: Machen wir die
Sache doch nicht komplizierter, als sie ist.
Ein Beschluss hinsichtlich einer Straßenbenennung muss ohnehin wieder in den Gemeinderat kommen. Daher würde ich sagen, dass wir das Prozedere abkürzen und
den Akt gleich in den Kulturausschuss schicken.
GR Gleinser: Wenn es zu einer Abstimmung kommt, möchte ich Enthaltung für unsere Fraktion anmelden und dies hiermit
ganz kurz begründen. Wir würdigen natürlich, was von der Person mit dem sperrigen
Namen Romuald (Raoul) Niescher geleistet
wurde. Er hat mit Sicherheit auch das Anrecht in Zukunft eine Promenade oder einen
Platz nach ihm benannt zu bekommen. Es
GR-Sitzung 24.03.2022

ist so, dass sich die Straßenbenennungen
in der Stadt Innsbruck sehr unausgeglichen
zwischen Männern und Frauen verteilen.
Wir finden, dass in nächster Zeit Frauennamen an der Reihe sind. Aus dem Grund
würden wir es begrüßen, wenn man laut der
Liste für die Benennungen Frauennamen
bevorzugt und dann erst die Männernamen
heranzieht.
GR Appler: Zur Geschäftsordnung! Ich bedanke mich bei StRin Mag.a Schwarzl für die
Initiative, aber wir habe es immer so gehandhabt, dass der Gemeinderat nicht direkt einen Antrag einem Ausschuss zuweist.
Daher wurde immer das Instrument des
Stadtsenates gewählt.
Wir können daher den Antrag dem Stadtsenat zuweisen, der eine Weiterleitung an
einen Ausschuss veranlasst. Das steht so in
der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR).
GR Onay: Es gibt ein Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR), nach dem
wir zu handeln haben. Der Antrag soll dem
Stadtsenat zugewiesen werden und ich ersuche, darüber abzustimmen. Der Stadtsenat hat dann die Möglichkeit eine Stellungnahme des Kulturausschusses einzuholen und den Antrag entsprechend zu behandeln. So machen wir es immer.
Bgm. Willi: Wenn der Gemeinderat als
höchstes Gremium sagt, dass ein Antrag
von einem Ausschuss bearbeitet werden
soll, dann bleibt ihm das unbenommen.
Wenn eine Zuweisung über den Stadtsenat
erfolgt, können wir auch so vorgehen, weil
ich Einhelligkeit orte, dass wir den Antrag
behandeln wollen. Jedenfalls ist klar, dass
die Fachstellungnahme vom Kulturausschuss kommt, der fachlich immer die Straßen- und Platzbenennungen diskutiert.
GR Mag. Krackl: Ich möchte die Diskussion
nicht unnötig verlängern, aber wir haben
vereinbart, dass die Zuweisungen immer
nach demselben Ablauf vor sich gehen, damit kein Antrag irgendwo verloren geht.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
Der von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc und MitunterzeichnerInnen in der
Sitzung des Gemeinderates am 24.02.2022
eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat
zur Vorberatung zugewiesen.