Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf

- S.21

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spräche zwischen den Ämtern Rechnungswesen und Gemeindeabgaben bereits
vereinbart worden sei, die bestehenden Guthaben daraufhin zu überprüfen, ob
eine Rückzahlung der Guthaben aus rechtlichen (Kleinbeträge) oder tatsächlichen
Gründen überhaupt (noch) möglich wäre. Soweit Guthaben auf laufenden Abgabenkonten bestehen, werden die Abgabepflichtigen auf den Abgabenbescheiden
bzw. durch die Übermittlung von Buchungsmitteilungen bei Selbstbemessungsabgaben über allfällige Guthaben informiert und wird ihnen damit die Möglichkeit zur
Stellung eines Rückzahlungsantrages gegeben.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2012 wurde von der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung mitgeteilt, dass eine Auswertung der Konten
nach dem Zeitpunkt der Entstehung des Guthabens, dem Grund (Überzahlung
oder Sollminderung) und der Abgabenart notwendig sei, wobei es diesbezüglich
bereits im November 2012 eine Kontaktaufnahme mit dem Leiter des Referates
IT-Anwendungen gegeben hätte. Die Erstellung einer brauchbaren Auswertung sei
dadurch erschwert, dass im Zuge der Inbetriebnahme der aktuellen EDVAnwendung für die Personenkontenführung im Jahre 2003 Buchungsdaten aus
dem Vorsystem erst ab dem 01.01.2002 übernommen werden konnten, weil die
vorhergehenden Kontendaten nach deren Mikroverfilmung gelöscht worden wären.
Zur Erstellung der Auswertungen sei auch die Unterstützung durch die AIT
Austrian Institute of Technology GmbH notwendig. Da im Herbst 2012 vordergründig die Umstellung sämtlicher Reports auf die neuen Zahlscheinerfordernisse
(IBAN, BIC) notwendig war, sei vereinbart worden, die Erstellung der für die Kontenprüfung notwendigen Auswertungen vorerst hintan zu stellen.
Es sei jedoch in der Zwischenzeit bereits begonnen worden, in den Bereichen
Grundbesitzabgaben und Anliegerabgaben, die (größeren) Guthaben auf deren
Richtigkeit zu überprüfen und die Abgabepflichtigen gegebenenfalls nochmals
schriftlich auf die Rückforderungsmöglichkeit hinzuweisen. Im Bereich der Anliegerabgaben habe sich so der Guthabenbetrag um rund € 30.000,00 verringert. Im
Bereich der Kommunalsteuer macht eine derartige Überprüfung erst nach Ablauf
der Erklärungsfrist (31.03.2013) Sinn, zumal im Rahmen der Erklärungsabrechnung häufig Guthaben verrechnet würden. Für das Jahr 2013 sei seitens des zuständigen Amtsvorstandes geplant, im Rahmen der Zielvereinbarungen die Prüfung der Guthaben zu vereinbaren.
Im Anhörungsverfahren zur Follow up – Einschau 2013 wurde der Kontrollabteilung vom Vorstand des Amtes für Gemeindeabgaben mit Hinweis auf die bereits
früher abgegebenen Stellungnahmen zum aktuellen Stand der Angelegenheit folgendes berichtet:
Das Referat Stadtkassa habe im Jahr 2013 mit der Überprüfung der Steuerkonten
mit Überzahlungen begonnen. Dabei wären jene Konten überprüft worden, auf
denen keine weiteren Abgabenvorschreibungen mehr erfolgen und die Überzahlungen vor dem 01.01.2004 entstanden sind. Ein weiteres Kriterium für eine erste
Bearbeitung sei die Guthabengrenze von unter € 100,00. In der Folge seien die
Überzahlungen, bei denen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen eine Rückzahlung nicht möglich gewesen war, auf die Vp. 2.900110.829000 vereinnahmt
worden. Es sei somit für 1092 Konten ein Betrag von € 21.456,31 als sonstige
Einnahmen dem Ordentlichen Haushalt zugeführt worden.

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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