Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.238
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Frage 14:
Wenn nein, warum wurden die aufgrund eines fälschlicherweise angenommenen
Sachverhalts fehlerhaft vorgeschriebenen Gebühren in Höhe von € 552,30 überhaupt über die Verfügungsmittel des Bürgermeisters dem Café Toscana rückerstattet, und nicht über das vorgesehene Buchungskonto?
Antwort:
Siehe Antworten zu den Fragen 1, 3 und 5.
Frage 15:
Erfolgte die Rückerstattung der aufgrund eines fälschlicherweise angenommenen
Sachverhalts fehlerhaft vorgeschriebenen Gebühren in Höhe von € 552,30 aus
den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters mittels Überweisung oder per Barzahlung, und wenn ja, durch wen jeweils?
Antwort:
Diese erfolgte mittels Überweisung.
Frage 16:
Sollte die Rückerstattung der Gebühren in Höhe von € 552,30 (siehe Frage 15)
per Barzahlung erfolgt sein, gibt es dafür einen Kassenbeleg etc. und von wem
wurde gegenständlicher Kassenbeleg seitens des Büros des Bürgermeisters
wann (Datum) unterzeichnet?
Antwort:
Sie erfolgte nicht per Barzahlung.
Frage 17:
Sollte die Rückerstattung der Gebühren in Höhe von € 552,30 (siehe Frage 15)
per Überweisung erfolgt sein, wer hat seitens des Büros des Bürgermeisters die
Überweisung getätigt?
Antwort:
Die Überweisung erfolgte durch Büroleiterin
Frage 18:
Wie ist es finanztechnisch überhaupt möglich, dass die Rückerstattung von fälschlich vorgeschriebenen Gebühren außerhalb des Rechnungskreises bzw. Buchungskreises im Stadtmagistrat erfolgen kann?
Antwort:
Siehe Antworten zu den Fragen 1, 3 und 5.
Frage 19:
Nachdem die Rückerstattung des Betrages nicht innerhalb des Rechnungskreises
bzw. Buchungskreises erfolgt war, müsste auf dem Buchungskonto, auf welches
die aufgrund eines fälschlicherweise angenommenen Sachverhalts fehlerhaft vorgeschrieben Gebühren verbucht wurden, ein Fehlbetrag (Überschuss etc.) von €
552,30 aufscheinen?
Antwort:
Siehe Antworten zu den Fragen 1, 3 und 5.
Frage 19a:
Wenn ja, wurde dieser Fehlbetrag bzw. Überschuss, wie immer man selbigen richtigerweise benennen mag, in Höhe von € 552,30 finanztechnisch zum Zeitpunkt
der Einbringung dieser Anfrage korrigiert, damit die Buchhaltung wieder stimmt?
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