Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.264
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Frage 1.1:
Antwort:
- auf den Linien A, C, F, K (auf ganzer Strecke) und M im 20-Minuten-Takt
(siehe j.)
Falls es zu Änderungen gekommen ist, wie werden diese Änderungen in "prozentualen Leistungsparameter pro Linie" für den Verkehrsvertrag gewertet?
Der ÖPNV-Vertrag ist kein Verkehrsvertrag.
"Die STADT INNSBRUCK, die INNSBRUCKER KOMMUNALBETRIEBE AG
und die INNSBRUCKER VERKEHRSBETRIEBE UND STUBAITALBAHN
GMBH modifizieren ihre unbefristet aufrechte Vereinbarung zur Absicherung der Bereitstellung des öffentlichen Personennahverkehrs als Teil
der Versorgungsinfrastruktur in der Stadt Innsbruck."
[ÖPNV-Vertrag Modifizierung 08.03.2019 Titelblatt]
"Änderungen des Angebotes dürfen nicht zu einer Beeinträchtigung des
Angebotes auf der jeweiligen Linie führen.
[VARIANTE I]
- Umschichtungen des Leistungsangebotes in geringfügigem Ausmaß
(10 % der Leistungsparameter einer Linie) und ohne finanzielle Auswirkungen bleiben in der Eigenverantwortung der IVB als Verkehrskoordinator und werden an die Steuerungsgruppe berichtet.
[VARIANTE II]
- Erhebliche Umschichtungen im Ausmaß von über 10 % der Leistungsparameter einer Linie, die zu keinem finanziellen Mehrbedarf führen,
müssen von der ÖPNV-Steuerungsgruppe beschlossen und genehmigt
werden. Dem Stadtsenat ist darüber zu berichten.
[VARIANTE III]
- Änderungen des Leistungsangebotes, welche einen finanziellen Mehraufwand darstellen, müssen nach Befassung durch die ÖPNV-Steuerungsgruppe von den zuständigen Gremien der Stadt genehmigt werden."
[6.1 Verkehrsleistungen, ÖPNV-Vertrag Modifizierung 08.03.2019]
Frage 1.2:
Durch Beschlüsse welches politischen Gremiums wurden diese Änderungen
jeweils genehmigt? Falls keine Beschlussfassung erfolgt ist, warum nicht?
Antwort:
Stadtsenatsbeschluss vom 24.07.2019
Änderung des Leistungsangebotes gemäß Öffentlicher Personen-Nahverkehr (ÖPNV)-Vertrag; Beschluss der ÖPNV-Steuerungsgruppe über die
kostenneutrale Umsetzung des Linienkonzepts "H+LK"; Bericht an den
Stadtsenat; Zahl IV-6633/2019
Gemeinderatsbeschluss vom 19.06.2019
Änderung des Leistungsangebotes gemäß ÖPNV-Vertrag
Verlängerung der Linie F im 15-Minuten-Takt nach
Zahl IV-6633/2019
Neu-Rum;
Gemeinderatsbeschluss vom 26.01.2022
Grund- und Finanzierungsvertrag (GuF) - Fassung für den 01.01.2022;
Anpassungen im ÖPNV-Vertrag sind bereits in der Amtsvorlage zum GuF
(siehe Anlage A - Tramlinien in Innsbruck) vorgesehen.
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