Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.266
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Montag - Freitag Schule ist ein 5-Minuten-Takt gegeben. (Vorher auch 5)
Am Samstag und in den Ferien ist ein 7,5-Minuten-Takt gegeben.
(Vorher 5/5/10)
Sonn- und Feiertag und am Abend unverändert ein 15-Minuten-Takt.
Frage 2.1:
Falls sich das Angebot verändert hat: Wann wurden die einvernehmlichen
Vertragsänderungen für diese Änderungen von der Stadt Innsbruck und dem
Land Tirol unterzeichnet?
Antwort:
Es handelt sich um eine Leistungsänderung im vereinbarten Rahmen,
nicht um eine Vertragsänderung.
Im Vertrag ist vereinbart, wie eine Änderung abläuft.
Der einheitliche 10-Minuten-Takt wurde mit dem Land Tirol abgestimmt.
In der ÖPNV-Steuerungsgruppe wurde diese kostenneutrale Maßnahme
beschlossen. Das Land Tirol hat im Vorfeld schriftlich zugestimmt mit
Schreiben vom 05.10.2021. Mittlerweile im neuen Grund- und Finanzierungsvertrag vom 01.01.2022 enthalten.
Änderung auf den Linien 1 und 3 am Samstag wurden durch Umlaufbeschluss vom 10.09.2019 seitens der ÖPNV-Steuerungsgruppe empfohlen. Der 10-Minuten-Takt für die Linie 5 wurde am 19.10.2021 in der
ÖPNV-Steuerungsgruppe einstimmig empfohlen.
Frage 2.2:
Falls es Vertragsänderungen gab: Welche politischen Gremien der Stadt Innsbruck haben diese beschlossen? Wer hat diese Vertragsänderungen unterzeichnet?
Antwort:
Es gab keine Vertragsänderung.
Frage 2.3:
Falls sich das Angebot verringert hat, hat das Land von seinem Recht nach
Artikel IX (3) lit. c. auf Kürzung der Finanzierungsbeiträge oder Kündigung des
Vertrages Gebrauch gemacht oder damit gedroht?
Antwort:
nein
Frage 2.4:
Falls es keine Vertragsänderungen und keine Beschlüsse der politischen Gremien der Stadt Innsbruck gab: Worauf stützen sich die Änderungen bzw. wer
hat diese Änderungen auf welcher Grundlage freigegeben?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.1 – Änderungen erfolgten im Rahmen des vereinbarten Regelwerkes.
Im Nachhinein hat die Stadt Innsbruck im Gemeinderat vom 26.01.2022
jedenfalls zugestimmt, da hier alle Änderungen im neuen Grund- und Finanzierungsvertrag abgebildet sind. Damit liegt die Zustimmung zu allen
diesen Maßnahmen vor.
Frage 3:
Planen der Bürgermeister und die zuständige Stadträtin die Angebotskürzungen an Samstagen bei den Straßenbahnlinien zurückzunehmen? Wenn ja,
wann? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe dazu die Antworten hinsichtlich Beschlussfassungen und Berichten in Gremien sowie zur ÖPNV-Steuerungsgruppe.
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