Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf

- S.281

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(zu Punkt 49.1)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

, . 2 �. März 2022
6f
6R-AGeschaftsslele für GemP{2q/ 2 fJ21_
einderat uno S!adlsena!

Telefon +43 512 5360-1330
Mobil-Telefon +43 664 4540129
E-Mail janine.bex@.gruenyt

Janine Bex:, BSc
Gemeinderätin der lnnsbrucker Gninen
Klubobfrau der lnnsbrucker Grünen

Innsbruck, 24.03.2022

Anfrage

Verfügungsmittel 2018 bis 2021 - detaillierte Aufschlüsselung
nach einzelnen Stadtsenatsmitgliedern und Verwendungszweck
Wie der Beantwortung der Anfrage Verfügungsmittel des Bürgermeisters; Höhe und Verwen­
dungszwecke (Zahl GfGR/89/2021) vom 22.04.2021 zu entnehmen ist wurden „aufgrund von
Einsparungen im laufenden Betrieb und im Budget die Verfügungsmittel von€ 58.40aoo im
Jahr 2018 auf€47.500,00 im Jahr 2019,€ 36.3oaoo im Jahr 2020 auf schließlich€32. 70a 00
im Jahr 2021 reduziert. Das entspricht einer Einsparung von€ 25.700,00 oder 44 %. "
Zudem wird im Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Abwicklung bezüglich Aufstel­

lung von Sitzmöbeln in der Innstraße sowie der Verfügungsmittel der Jahre 2018 bis 2020 (ZI.

KA-13545/2021 festgehalten ,,{v)ielfach werden an die anordnungsberechtigten Mandatarln­
nen - allen voran an den Bürgermeister - finanzielle Unterstützungsansuchen in einem nied­
rigen betraglichen Bereich (oftmals€ 50,00 bis€ 500,00 bspw. für Bälle, Konzerte, Kultur,
Soziales etc.) herangetragen. Diese sind aus Sicht der Kontrollabteilung entsprechend den
maßgeblichen (Kontierungs-)Richtlinien als „Spenden" zu qualifizieren und somit vom Anwen­
dungsbereich der städtischen Subventionsordnung nicht umfasst. Diese bestimmt nämlich in
§ 1 Abs. 4 5, dass unter anderem auch „Spenden aus Verfügungsmitteln" vom Geltungsbe­
reich der städtischen Subventionsordnung ausgenommen sind."

z

Die lnnsbrucker Grünen. Maria-Theresien-Straße 18/1. 6020 Innsbruck