Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.302
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(zu Punkt 49.10)
J
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
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:-!"E",ö��...�P, A - 6020 In nsbruck
1
office@gerechtes-innsbruck.at
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
Bürgermeister Georg Willi
im Hause
Innsbruck - 20032022
ANFRAGE
Anbei erlaubt sich die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck eine Anfrage an den Bür
germeister bzgl. REDEZEITBESCHRÄNKUNG zu stellen.
§27 (3), lnnsbrucker Stadtrecht: In der Geschäftsordnung sind insbesondere nähere
Bestimmungen über Anträge und Anfragen, über die Aktuelle Stunde, über Enqueten, über
die Verhandlungsleitung, über die Wortmeldungen, über die Redezeit. über die Art der Ab
stimmung, über die Beiziehung von Bediensteten der Stadt und Vertretern von Unterneh
mungen, an denen die Stadt beteiligt ist, zu Sitzungen, über die Klubs und den Obleuterat
und über den Geschäftsgang der Sitzungen der Ausschüsse zu treffen.
§15 (4d), Geschäftsordnung des Gemeinderates: Der Bürgermeister hat den Obleuterat an
zuhören vor Entscheidungen in Fragen der Festlegung einer Redezeitbeschränkung im
Sinne des § 30.
§30, Geschäftsordnung des Gemeinderates:
(1) Der Vorsitzende kann nach Anhörung des Obleuterates eine Beschränkung der Redezeit
festlegen
(2) Gegen die Redezeitbeschränkung kann von einem Mitglied des Gemeinderates Wider
spruch erhoben werden. Über den Widerspruch entscheidet der Gemeinderat.
1. Bei welchen Sitzungen des lnnsbrucker Gemeinderates haben Sie seit ihrem Amtsantritt
2018 in ihrer Funktion als Vorsitzender eine Redezeitbeschränkung festgelegt? (Bitte um
detaillierte Aufstellung nach Datum der Gemeinderatssitzungen?
2. Mit welcher Begründung haben Sie jeweils eine Redezeitbeschränkung festgelegt? (Um
Bekanntgabe der Begründung in Zusammenhang mit dem Datum der jeweiligen GR-Sitzung
wird ersucht?
3. Erfolgte die jeweilige Festlegung der Redezeitbeschränkung auf Initiative des Vorsitzen
den, oder auf Initiative des Obleuterates? (Bitte um Information zur jeweiligen Gemeinde
ratssitzung?