Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.321
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 5.7)
StR Rudi Federspiel
GRin Beatrix Klaus
Stadtmagistrat Innsbruck
1. Bgm.-Stv. Markus Lassenberger
GRin Deborah Gregoire
eingelangt am
M" r 2.()?2
l(ltll�A N;912012
KO Andrea Oengg
KO Stv. Andreas Kunst
GRin Astrid Denz
Geschäftss!elle für Gerreinderat und Stafüe�:it
Innsbruck, am 22.03.2022
Antrag
betreffend Marketingmaßnahmen in den Nahmärkten zur Stärkung des
Tourismusstandortes
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der ressortzuständige 2. Bgm.-Stv. Ing. Mag. Johannes Anzengruber BSc wird beauftragt,
im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen des Stadtmagistrats und der
lnnsbrucker Stadtmarketing GesmbH aktiv auf den Tourismusverband Innsbruck und seine
Feriendörfer
sowie die wesentlichen weiteren
Vertretungen von
Hotellerie/
Gästebettenvermietung und Gastronomie im Stadtgebiet zuzugehen, um gemeinsam
umfassende Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von Gästen aus den Nahmerkten
(Umkreis 300 km von Innsbruck) zu entwickeln und umzusetzen.
Begründung:
Die touristischen Nahmärkte sind das Rückgrat des Tourismus in Innsbruck. Die Räume
Norditalien und Süddeutschland, aber auch die Schweiz, hatten für lnnsbrucks
Beherbergungsbranche über viele Jahre zentrale Bedeutung. Nicht nur im Zuge der
COVID-19-Thematik, sondern auch aufgrund von Umständen, die zweifelsfrei allein der
Sphäre der Stadtpolitik zuzuordnen sind, liegen diese Märkte nun - aus lnnsbrucker Sicht brach.
Maßnahmen zur Wiederbelebung - einhergehend mit einer Wiederbelebung der
persönlichen Kontakte zu Politik und Wirtschaft - sind daher dringend erforderlich. Unter
dem Motto „Mit den Nachbarn leben und von den Nachbarn leben" sind solche Aktivitäten
nicht nur der heimischen Wirtschaft dienlich, sie stärken auch den europäischen Gedanken
und das Regionsdenken über Staatsgrenzen hinaus.
Bedeckungsvorschlag:
Wirtschaftsförderung
}f�
t
$ ,91
Umschichtung
von
Mitteln
"
}farw�
!;) "u(( }. {l
✓
im
f
e.
Bereich
) l}lij
7�