Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
- S.37
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Zur Bereinigung der bei der Prüfung im Rahmen der untersuchten Bereiche zu
Tage getretenen Unzulänglichkeiten und Schwachstellen hatte die Kontrollabteilung empfohlen, im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit eine lückenlose Verortung sämtlicher einen Geschäftsfall betreffenden Schriftstücke durchzuführen.
Im Anhörungsverfahren teilte die geprüfte Dienststelle mit, dass seit April 2011 die
abgeschlossenen Rechtsgeschäfte entsprechend verortet werden würden. Bestehende Altlasten würden kontinuierlich und nachträglich verortet. Aufgrund des
Personalstandes sei dies nur bedingt möglich und nehme daher eine gewisse Vorlaufzeit in Anspruch.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2012 wurde berichtet, dass die Altlasten
größtenteils aufgearbeitet sind.
Als Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2013 teilte die geprüfte Dienststelle
nun mit, dass die nachträgliche Verortung aufgrund einer personellen Umstrukturierung im Referat (mit 02.09.2013 sei ein Lehrling zugeteilt worden) erledigt sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Für jene Fälle, wo die Grundsteuer für eine zu vermietende Liegenschaft aus einer
Grundsteuersammelvorschreibung nicht herausgerechnet werden kann, wurde
vorgeschlagen, die Grundsteuer auf die Bestandnehmer in Form einer Pauschale
überzuwälzen.
Im damaligen Anhörungsverfahren wurde der Anregung der Kontrollabteilung beigepflichtet. Ergänzend wurde ausgeführt, dass in den Fällen einer Grundsteuersammelvorschreibung, wo die auf ein einzelnes Grundstück entfallende Grundsteuer ziffernmäßig nicht bestimmbar ist und nur ein Pauschalbetrag vorgeschrieben werden kann, vermieden werden soll, dass dem jeweiligen Bestandnehmer
keine höhere Grundsteuer angelastet wird, als die Stadt Innsbruck als Eigentümerin tatsächlich zu entrichten hat. Es sei deshalb eine Vorschreibung in Form eines
Anerkennungszinses denkbar.
Zur Frage der Kontrollabteilung, inwieweit dieser Gedanke weiter verfolgt worden
ist, gab das Referat Liegenschaftsangelegenheiten anlässlich der Follow up – Einschau 2012 bekannt, dass sich diesbezüglich noch kein konkreter Anlassfall ergeben hat.
Eine neuerliche Nachfrage der Kontrollabteilung bei der Follow up – Einschau
2013 hat ergeben, dass das Referat Liegenschaftsangelegenheiten mit der Finanzabteilung besprochen bzw. vereinbart habe, dass in Fällen, wo die Grundsteuer aufgrund einer Sammelvorschreibung für ein einzelnes Grundstück konkret
nicht berechnet werden kann, ein Anerkennungszins vorgeschrieben werde. Als
Nachweis wurden der Kontrollabteilung entsprechende Mietvertragsauszüge vorgelegt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
3.2 Follow up – Einschau 2012 / Bereich Unternehmungen
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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