Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-01-26-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf
- S.20
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(zu Punkt 25.1)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck.at
Stäatmagistrat Innsbruck
eingelangt am
Bürgermeister Georg Willi
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lnnsbruck-12012021
im Hause
Gesctiättsstette für Gemei
Dringender Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen,
bei der Haltestelle der Linien 2 und 5 bei der Pauluskirche (Reichenauer Straße) wird
beim Fußgängerübergang zur Sicherheit der Fußgänger, vor allem der Kinder, eine
Ampelanlage errichtet
Begründung:
Aufgrund geltender Rechtsgrundlage (§ 9 StVO) hat der Lenker eines Fahrzeuges, das kein
Schienenfahrzeug ist, einem Fußgänger oder Rollschuhfahrer, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete
Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Das bedeutet im Klartext, dass ein Schutzweg
über Schienenanlagen, falls überhaupt vorhanden, keinen tatsächlichen Schutz für die Fußgänger darstellt, und selbige folglich einem erhöhten Verkehrsrisiko ausgesetzt sind. Im gegenständlichen Fall führt nicht einmal ein Schutzweg über die Schienenanlage der Linien 2
und 5, sodass das Verkehrsrisiko für die Fußgänger, aber vor allem für die Kinder, um ein
vielfaches höher ist, auch wenn temporär die Polizei darauf achtet, dass die Tram nicht losfährt, solange vor allem Kinder die Reichenauer Straße überqueren.
Um diese Gefahr bestmöglich zu minimieren, ist daher nach einer Rücksprache mit der Polizei eine Ampelanlage eine Lösung, um maximale Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die
Ampelanlage sollte per Knopfdruck steuerbar sein. Die Ampelanlage hätte den Vorteil, dass
auch die Straßenbahn zwingend gemäß Straßenverkehrsordnung stehen bleiben muss.
Mögliche schwere Verkehrsunfälle mit schwerwiegenden Folgen sollten mit der Errichtung
einer Ampelanlage verhindert werden. Es geht um die Sicherheit der Fußgänger, vor allem
um jene der Kinder!
Die Bedeckung soll aus dem für verkehrstechnische Maßnahmen vorgesehenen Budget
bzw. aus EiJJnahmen durch Kommunalabgaben erfolgen.
Die Dringlichkeit des Antrages begründet sich mit der aktuellen Gefahrensituation..
Gerald Depaoli, Gemeinderat