Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
- S.39
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tionsfähigkeit der Anlage alternativ zur – nach wie vor nicht erfolgten – Kollaudierung vorgelegt habe. Ein Abschluss der diesbezüglichen Prüfungen durch den
Fördergeber sei damals für Ende Februar 2011 in Aussicht gestellt worden. Die
Follow up – Prüfung 2011 ergab, dass es durch die beschriebene Vorgangsweise
gelungen wäre, am 19.09.2011 einen Teilbetrag der Förderung in Höhe von
€ 167.811,00 zu lukrieren. Die Auszahlung der restlichen Fördermittel in Höhe von
€ 34.458,00 wäre abhängig von der behördlichen Löschung zweier in der Realität
nicht mehr existierender Wasserrechte im Wasserbuch. Die dafür notwendige(n)
Einigung(en) über die weitere Vorgangsweise hinsichtlich der letztmaligen Vorkehrungen würde(n) auf der Seite der zuständigen Behörden „hängen“. Die Geschäftsführung kündigte im Hinblick auf die restlichen Fördermittel in Höhe von
€ 34.458,00 an, weiterhin um eine entsprechende Auszahlung bemüht zu sein. Im
Zuge der letztjährigen Follow up – Einschau 2012 erneut zu dieser Thematik befragt, informierte die Geschäftsführung darüber, dass sich im Vergleich zum vergangenen Jahr keine wesentlichen Neuerungen ergeben hätten. Gleichzeitig bekräftigte die Naturstrom Mühlau GmbH ihr weiteres Bemühen, die Auszahlung des
restlichen Förderbetrages zu erreichen. Dabei wäre man jedoch auf behördliche
Beurteilungen und Entscheidungen angewiesen.
Anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau schilderte die Geschäftsführung der
Naturstrom Mühlau GmbH (erneut) ihre Bemühungen, die Grundlagen für die Auszahlung des noch ausständigen Restbetrages von € 34.458,00 zu schaffen. Im Ergebnis wurde über leichte Verhandlungsfortschritte betreffend die letztmaligen
Vorkehrungen für die Anlagen Mühlau 6 bzw. Rauch 2 berichtet, welche die Voraussetzung für die behördliche Beurteilung der beiden in der Realität nicht mehr
existenten Wasserrechte im Wasserbuch bilden. Auch die nach wie vor nicht erfolgte Kollaudierung hänge lt. dem zuständigem Verfahrensleiter ebenfalls von der
Realisierung der letztmaligen Vorkehrungen für diese beiden Anlagen ab. Konkrete (bauliche) Umsetzungsmaßnahmen wurden von der Geschäftsführung der Naturstrom Mühlau GmbH für die Jahre 2015 bzw. 2016 angekündigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen.
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Der Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung und der Jahresrechnung 2008 der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH,
Zl. KA-05050/2010, wurde am 03.09.2010 fertig gestellt. In Verbindung mit den
damaligen Prüfungsfeststellungen hatte die Kontrollabteilung mehrere Empfehlungen ausgesprochen, deren Realisierung bereits im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens entweder erledigt oder zugesichert worden ist. Eine nach Durchführung des damaligen Anhörungsverfahrens und der letztjährigen Follow up –
Prüfung noch nicht (gänzlich) realisierte Anregung der Kontrollabteilung war
Gegenstand der nunmehrigen Follow up – Einschau 2013:
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Da die ISD als reine Betriebsgesellschaft gegründet worden ist, befinden sich die
von ihr genutzten Liegenschaften bzw. Objekte nicht in ihrem Eigentum, sondern
werden von Dritten (überwiegend IIG & Co KG) angemietet. Die Kontrollabteilung
erwähnte das Thema „Miet- und Übergabeverträge“ bereits in ihrem Bericht,
Zl. KA-16/2005, vom 01.03.2006 über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung
und der Jahresrechnung 2004 der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH, wobei
seinerzeit eine detaillierte Prüfung der Mietzinsvorschreibungen nicht durchgeführt
worden war. Damals stellte die Kontrollabteilung unter anderem dar, dass dem
AR in der Sitzung vom 07.07.2004 eine Liste von insgesamt 19 bereits mit
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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