Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
- S.42
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Im Zuge des Anhörungsverfahrens kündigte die Gesellschaft an, dass in den Strategieüberlegungen für eine „IMG Neu“ an eine Reaktivierung des Beirates gedacht
sei, wobei dieser die Funktion eines Markenbeirates ausüben solle. Eine entsprechende „Beiratsordnung“ sei ausgearbeitet worden und liege zur Begutachtung bei
den Gesellschaftern.
Laut Auskunft der IMG zur Follow up – Einschau 2012 ist im Zuge der Neuausrichtung der IMG auch an eine Reaktivierung des Stadtmarketingbeirates gedacht.
Diesbezügliche Überlegungen sollen nach der formalen Beschlussfassung der
endgültigen Gesellschafterstruktur sowie des Gesellschaftsvertrages in Angriff genommen werden.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau 2013 wurde dazu mitgeteilt, dass
der neu erarbeitete Gesellschaftsvertrag auch die Implementierung von so genannten Ausschüssen vorsehe. Im Zuge einer Aufsichtsratssitzung sei die Geschäftsführung ersucht worden, auch eine „Ausschussordnung für den Handelsstandort Innsbruck“ zu erarbeiten. Der diesbezüglich vorliegende Entwurf liege zur
Begutachtung bei den Aufsichtsräten. Diese Ausschussordnung solle gemeinsam
mit einer Ausschussordnung für den Aufsichtsrat in der nächsten Aufsichtsratssitzung am 25.02.2014 ratifiziert werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Anlässlich einer stichprobenartigen Durchsicht der EDV-unterstützt geführten
Urlaubskartei ist der beträchtliche Urlaubsrückstand des Geschäftsführers aufgefallen. Die Kontrollabteilung verwies in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen im UrlG, wonach der Urlaub möglichst bis zum Ende jenes Urlaubsjahres, in
welchem er entstanden ist, konsumiert werden soll. Da auch aus unternehmensrechtlicher Sicht die nicht verbrauchten Urlaube im Sinne des UGB monetär in
Form einer Rückstellung bilanzmäßig erfasst werden müssen, wurde empfohlen,
für einen Abbau des Resturlaubsguthabens besorgt zu sein.
Zur Follow up – Einschau 2012 teilte die Gesellschaft mit, dass das Urlaubsguthaben nach betrieblichen Erfordernissen entsprechend abgebaut werden wird.
Zur Anfrage der Kontrollabteilung, inwieweit dieses Vorhaben umgesetzt werden
konnte, berichtete der Geschäftsführer der IMG, dass versucht wurde, das Resturlaubsguthaben sukzessive abzubauen und damit die Urlaubsrückstellung zu verringern. Diese Aussage wurde in Form eines aus der Bilanz 2012 übermittelten
Auszuges betreffend die Rückstellungsverpflichtungen gegenüber Dienstnehmern
untermauert.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Anlässlich ihres 10-jährigen Dienstjubiläums im Jahr 2011 hat der Geschäftsführer
seiner Assistentin eine Nettoprämie in der Höhe von € 1.000,00 gewährt. In diesem Zusammenhang empfahl die Kontrollabteilung, für bisher nicht geregelte
maßgebliche Tatbestände der arbeitsrechtlichen Beziehung zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer, wie Jubiläumsgeld und Bezugsvalorisierung, entsprechende
Grundsatzbeschlüsse in den Gremien der IMG herbeizuführen. Darüber hinaus
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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