Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.45
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9.2.2 Land Tirol
Fördervertrag vom
02.10.2015
Am 02.10.2015 haben das Land Tirol und die Stadt Innsbruck (jeweils
Förderungsgeberinnen) mit der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(Förderungsnehmerin) sowie der Alpenverein Kletterzentrum Innsbruck
GmbH (Betreiberin) einen weiteren Fördervertrag abgeschlossen.
Gegenstand dieser Förderung sind die (anteiligen) Errichtungskosten
der Kletteranlage sowie der Leichtathletikhalle/MultifunktionsIndoortrainingsanlage auf dem ehemaligen WUB-Areal (Gst. 714/3, EZ
1598 KG 81113 Innsbruck) mit der Liegenschaftsadresse MatthiasSchmid-Straße 12.
Diese neu zu errichtende Kletteranlage wird durch die Alpenverein
Kletterzentrum Innsbruck GmbH betrieben, wobei diesbezüglich mit der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG ein Mietvertrag abgeschlossen
wurde. Dem Österreichischen Wettkletterverband (ÖWK) wurden mit
gesonderten Vertrag besondere Rechte und Pflichten an dieser
Kletteranlage eingeräumt.
Finanzierung der
Kletteranlage
Die Finanzierung der Kletteranlage wurde in dem vorliegenden
Fördervertrag wie folgt vorgesehen:
Die vorläufigen, geschätzten Errichtungskosten des betreffenden
Projekts Kletteranlage teilten sich gemäß untenstehender Tabelle wie
folgt auf:
vorläufige Kostenschätzung Kletterzentrum
des Wettbewerbssieger vom 23.01.2015
(Beträge in Euro)
Finanzierungspartner
Kostentoleranz
ohne
in %
inkl. 7 %
in %
Bund
2.192.364,00
19,52%
2.192.364,00
18,24%
Land Tirol
4.520.119,00
40,24%
4.913.260,00
40,88%
Stadt Innnbruck
4.520.119,00
40,24%
4.913.260,00
40,88%
Gesamt
11.232.602,00
100,00%
12.018.884,00
100,00%
Die vorläufige Kostenschätzung der Errichtungskosten (Preisbasis
2015) beliefen sich auf netto € 11.232.602,00, ohne Grundkosten und
grundsätzlich ohne Einrichtung mit Ausnahme der Kletterwände,
Beleuchtung und der Fallschutzböden. Die Genauigkeit der
Kosteschätzung lag bei +/- 7 %, sodass sich die vorläufig geschätzten
Errichtungskosten inklusive +/- 7 % auf netto € 12.018.884,00 beliefen.
Der Finanzierunganteil für das Land Tirol und die Stadt Innsbruck
versteht sich als vorläufiger Betrag und beträgt schlussendlich je 50 %
der tatsächlich ermittelten Errichtungskosten nach Abzug des
Finanzierungsanteiles durch den Bund.
Finanzierung der
Leichtathletikhalle/
MultifunktionsIndoortrainingsanlage
Die
Finanzierung
der
Leichtathletikhalle/MultifunktionsIndoortrainingsanlage wurde in dem vorliegenden Fördervertrag wie
folgt vorgesehen bzw. teilten sich die vorläufigen, geschätzten
Errichtungskosten des Projektes gemäß untenstehender Tabelle wie
folgt auf:
………………………………………………………………………………………………………………………………………………...….….
Zl. KA-02182/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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