Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
- S.47
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sind. An dieser Stelle hielt die Kontrollabteilung jedoch fest, dass in den ihr überbrachten Unterlagen das in Rede stehende Konvertierungsschreiben nicht enthalten war.
In der Stellungnahme zur diesjährigen Follow up – Einschau gab die Gesellschaft
nun bekannt, dass der in Rede stehende Abstattungskredit „inzwischen vorzeitig
getilgt“ worden sei. Aus diesem Grund erübrigt sich eine Beschaffung der fehlenden schriftlichen Aufzeichnungen (Konvertierungsschreiben vom 05.05.2000).
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.
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Im Zuge der Prüfung des Personalaufwandes hat die Kontrollabteilung ausgeführt,
dass für die Dienstverhältnisse der Mitarbeiter keine schriftlichen Arbeitsverträge
abgeschlossen werden. Die aus dem Arbeitsverhältnis gegenseitig entspringenden
Rechte und Pflichten sind in Form von Dienstzetteln dokumentiert, für deren Gestaltung sich die Gesellschaft seinerzeit der Personalabteilung der IKB AG bedient
hat.
Im Rahmen der Ausarbeitung der Dienstzettel sind diverse Zulagen, wie bspw.
Schmutz- und Erschwerniszulage oder Zulage für Ruferreichbarkeit für alle Mitarbeiter einheitlich festgelegt worden. Beschlüsse der Geschäftsführung und entsprechende Unterlagen, welche laut Auskunft des seitens der IKB AG in die Geschäftsführung der DAWI berufenen Geschäftsführers noch aus der Zeit der „Kanal Winkler GmbH“ stammen, konnten der Kontrollabteilung nicht vorgelegt werden.
Wie die Kontrollabteilung festgestellt hat, werden einzelnen DAWI-Mitarbeitern
auch andere Zulagen, wie bspw. Reinigungszulage, Anwesenheitsprämie, Prämien allgemein oder Fahrtkostenzuschuss gewährt. Im Interesse der Rechtssicherheit wurde empfohlen, das Zulagenwesen der DAWI bzw. die Rahmenbedingungen der Anspruchsberechtigung schriftlich zu formulieren und dem hierfür zuständigen Gesellschaftsorgan zur Kenntnis zu bringen.
Zu den in diesem Zusammenhang veranlassten Maßnahmen befragt, erklärte die
DAWI im Zuge der Follow up – Einschau, dass die Geschäftsführung der Empfehlung der Kontrollabteilung folgen werde und die Regelung des Zulagenwesens mittelfristig plane.
Zur Anfrage der Kontrollabteilung im Rahmen der Follow up – Einschau 2013 wurde mitgeteilt, dass im Zuge der Übernahme der Anteile der DAKA die Lohnverrechnung der DAWI mit 01.01.2014 an die IKB AG übertragen und das Zulagenwesen der DAWI systematisch erfasst worden sei. Seitens der Geschäftsführung
der DAWI wäre geplant, das Zulagenwesen der DAWI und die Rahmenbedingungen der Anspruchsberechtigung der Generalversammlung in deren nächster Sitzung am 22.04.2014 zur Kenntnis zu bringen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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