Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.56
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im Ausmaß
vereinnahmt.
von
€ 4.147.000,00
im
städtischen
AO-Haushalt
Aufgrund dieser obigen dargestellten Zahlungsflüsse bestimmt sich der
Finanzierungsanteil der Stadt Innsbruck für das Förderprojekt
Kletterzentrum Innsbruck auf rd. € 5.608.906,15.
Die Kontrollabteilung ruft in diesem Kontext nochmals den GRBeschluss vom 15.10.2015 sowie den Fördervertrag vom 02.10.2015,
abgeschlossen zwischen Land Tirol, Stadt Innsbruck, IIG KG und
Alpenverein Kletterzentrum Innsbruck in Erinnerung. Der darin
beschlossene bzw. festgeschriebene Finanzierungsanteil der Stadt
Innsbruck beträgt indes € 4.520.119,00 bzw. € 4.913.260,00 (inkl.
Kostentoleranz).
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft der MA IV, künftig erhöhte Aufmerksamkeit auf eine
entsprechend den GR-Beschlüssen bzw. zivilrechtlichen Verträgen
bindende planmäßige finanzielle Abwicklung im städtischen Haushalt
zu achten.
Darüber hinaus regte die Kontrollabteilung an, künftig bei
Finanzierungen von Bauprojekten mit verschiedenen Förderpartnern
(bspw. Bund, Land Tirol, Stadt Innsbruck) ausnahmslos den
städtischen Finanzierungsanteil im bewilligten, vereinbarten Ausmaß
im städtischen Haushalt zu präliminieren und finanziell abzuwickeln.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme teilte die städtische
Fachdienststelle mit, der Empfehlung der Kontrollabteilung künftig zu
entsprechen.
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Zl. KA-02182/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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