Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.60
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Baukosten, abhängig vom Baufortschritt, von der zuständigen
Bauherrin IIG KG abzufragen hatte.
Nachvollziehbare Gründe für das Abgehen vom vertraglich festgelegten
Auszahlungsprozedere der Förderleistungen – Förderungsbeiträge
sind schriftlich durch die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (als
Förderungsnehmerin) anzufordern und einzig auf ein auf die IIG KG
lautendes Bankkonto gutzuschreiben – waren für die Kontrollabteilung
aus den umfassend übermittelten Unterlagen nicht ersichtlich.
Weitere eingehende Erhebungen der Kontrollabteilung zeigten, dass
eine diesbezügliche Nachforderung des offenen Finanzierungsanteils
des Landes Tirol für das betreffende Förderprojekt Kletterzentrum
Innsbruck weder von der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (als
zuständige Förderungsnehmerin) noch von der städtischen
Fachdienststelle der MA IV bis dato erfolgte.
Der Vollständigkeit halber wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass
die IIG KG am 13.12.2017, einen Monat nach Endabrechnung des in
Rede stehenden Bauprojektes, das Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft der MA IV mittels Mail ersuchte, die restlichen noch
ausständigen Fördermittel des Landes Tirol anzufordern.
Nach Ansicht der Kontrollabteilung hat die IIG KG in ihrer Funktion als
Bauherrin neben einer ordnungsgemäßen Bauabwicklung auch die
diesbezügliche Finanzierung im Sinne der hierfür abgeschlossenen
Förderverträge mit den drei Fördergebern (Bund, Land Tirol und Stadt
Innsbruck) sicherzustellen und nachzukommen. Im Allgemeinen trägt
die Bauherrin sämtliche Projektrisiken. Die Kontrollabteilung verkennt
aber auch die haushaltsrechtliche Verantwortung der zuständigen
städtischen Fachdienststelle (Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft)
nicht, die für eine ordnungsmäße Budgeterstellung, -abwicklung und
-kontrolle des vom Gemeinderat beschlossenen Finanzierungsanteiles
der Stadt Innsbruck zu sorgen hat.
Abschließend wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass in der
Vergangenheit Bauprojekte der städtischen Immobilientochter IIG KG
zur Gänze vorzugsweise über den städtischen Haushalt abgewickelt
wurden. Auch das geprüfte Bauprojekt Kletterzentrum Innsbruck wurde
wie bereits eingehend dargelegt ebenfalls im städtischen Haushalt in
seiner Gesamtheit budgetiert und finanziell abgewickelt. Wenngleich
die Anforderung und Auszahlung der Fördergelder des Landes Tirol
entgegen der vertraglichen Bestimmungen des Fördervertrages
alternierend durch das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft
erfolgte, wurden von Seiten des Landes Tirol mehrere Teilbeträge
bereitwillig an die Stadt Innsbruck überwiesen. In Anerkennung des
Umstandes, dass die IIG KG nach Erstellung der Endabrechnung des
Förderobjektes
Kletterzentrum
Innsbruck
die
städtische
Fachdienststelle erinnerte, die restlichen Fördermittel abzurufen,
empfahl die Kontrollabteilung aus formalrechtlichen Gründen der IIG
KG als Förderungsnehmerin und der Fachdienststelle der MA IV als
zentrale Haushaltsüberwachungsstelle gleichberechtigt, den vorstehenden aufgezeigten Sachverhalt, allen voran die (Förder-)
Zahlungen der einzelnen Projektpartner, gemäß den Bestimmungen
der abgeschlossenen Förderverträge sowie der Beschlüsse der Organe
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Zl. KA-02182/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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