Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.74

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Die Kontrollabteilung stellte fest, dass per 30.09.2021 bei der
betroffenen Dienstnehmerin ein Zeitguthaben im Ausmaß von
insgesamt 12 Stunden und 20 Minuten (also 12,33 Stunden) zu Buche
stand. Anlässlich der Endabrechnung gelangte infolge der erfolgten
Gleitzeitkappung per 30.09.2021 auf maximal 10 Stunden lediglich
diese Anzahl (also 10 Stunden) zur Auszahlung. Über Beanstandung
und Anregung der Kontrollabteilung erfolgte in diesem Punkt eine
Nachzahlung der ausständigen 2,33 (Rest-)Arbeitsstunden an die
Dienstnehmerin.
Weiters wurde von der Kontrollabteilung auf eine geringfügige
Abrechnungsdifferenz
zu
Lasten
der
Dienstnehmerin
im
Zusammenhang
mit
der
Urlaubsersatzleistung
(für
zum
Austrittszeitpunkt nicht konsumierte Urlaubsstunden) hingewiesen.
Diese Differenz ergab sich aus inhaltlicher Sicht aufgrund einer
festgestellten Diskrepanz bei der Umrechnung des stunden- bzw.
minutenweisen Resturlaubes auf Tage.
Auch in diesem Bereich erfolgte aufgrund der Beanstandung und
Anregung der Kontrollabteilung eine Korrektur durch das Referat
Besoldung.
Für künftige Endabrechnungen empfahl die Kontrollabteilung in
Richtung des Referates Besoldung abschließend, ein erhöhtes
Augenmerk auf die Ermittlung der Basisdaten in Bezug auf die
Abgeltung von Gleitzeitstunden sowie Resturlaubsstunden zu legen.
3 Gewährleistungsbegehungen
Freigabe des Haftbriefs
bzw. Mangelbehebung
oder Ersatzvornahme

Im Zuge der Abrechnung von im Auftrag und auf Rechnung der Stadt
Innsbruck durchgeführten Bau- und Lieferleistungen – vornehmlich im
Verkehrswegebau (Amt für Tiefbau) – erfolgt unter bestimmten
Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich
vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt einer finanziellen
Sicherstellung, welche in den überwiegenden Fällen durch eine
Bankgarantie bzw. einen Haftbrief abgelöst wird. Vor Ablauf dieser
Bankgarantie bzw. vor Ende des Gewährleistungszeitraums führen
Vertreter des Auftragnehmers und des Stadtmagistrats Innsbruck in
der Regel eine gemeinsame Beschau der besicherten Leistung durch.

Keine
Haftbriefbegehungen

Im zweiten und dritten Quartal 2021 waren erneut keine Gewährleistungsbegehungen durchzuführen.
Nachdem in der jüngeren Vergangenheit für wesentlich weniger
Haftbriefe als sonst üblich Begehungen durchzuführen waren,
hinterfragte die Kontrollabteilung beim Leiter des Referates Tiefbau –
Bau des Amtes für Tiefbau die möglichen Gründe. Es stellte sich
heraus, dass im Rahmen der Vergabe von Bauleistungen im Zuge von
Bestbieterverfahren nunmehr vermehrt eine um bis zu drei Jahre
verlängerte Gewährleistungsdauer abgeschlossen wird. Dies hat zur
Folge, dass es in einem Zeitraum von ca. drei Jahren signifikant
weniger oft zu einem Ende von Gewährleistungszeiträumen und
folglich Haftbriefbegehungen kommen wird.

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Zl. KA-13585/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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