Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
- S.52
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fungs- und Herstellungskosten vermindert um Abgänge, kumulierte Abschreibungen …“ ergäbe.
Zur Nachfrage im Rahmen der Follow up – Einschau 2013, ob diesbezüglich Änderungen eventuell doch vorgesehen sind, wurde der Kontrollabteilung vom Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung mitgeteilt, dass das betreffende Referat auch in Zukunft die Beteiligung mit dem städtischen Anteil am
Stamm- bzw. Grundkapital ausweisen werde. Man folge somit der bisherigen und
begründeten Vorgehensweise des Referates „Budgetabwicklung und Finanzcontrolling“.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Im Zusammenhang mit der Begleichung des vereinbarten Abtretungspreises in
Höhe von € 1,00 zeigte sich die Kontrollabteilung darüber verwundert, dass die
Auszahlung dieses Betrages (mittels Auszahlungsanordnung) in der städtischen
Jahresrechnung 2012 nicht erfasst ist. Weitere in dieser Sache durchgeführte Recherchen brachten letztlich das Ergebnis, dass anlässlich des Notariatsaktes zur
Übergabe der Innsbrucker Markthallen-Betriebsgesellschaft m.b.H. am 21.12.2011
eine „Quittung“ ausgestellt worden ist. Darin wurde vom seinerzeitigen Geschäftsführer der Gesellschaft (dieser war zugleich ein so genannter Spartengeschäftsführer der Wirtschaftskammer Tirol) und vom damaligen Leiter des Büros der Bürgermeisterin bestätigt, dass der genannte Betrag den Kaufpreis an beide Kammern darstellt und dieser von der Frau Bürgermeisterin in bar ausbezahlt worden
wäre. Zu dieser „Quittung“ bemerkt die Kontrollabteilung aus formaler Sicht kritisch, dass die Übernahme des Abtretungspreises in Höhe von € 1,00 offenbar
vom damaligen Geschäftsführer der Innsbrucker Markthallen-Betriebsgesellschaft
erfolgte. Korrekterweise wäre die Übernahme des Abtretungspreises von vertretungsbefugten Personen der beiden abtretenden Kammern (Wirtschaftskammer
Tirol und Landwirtschaftskammer Tirol) zu bestätigen gewesen. Wie oben ausgeführt, weist die Kontrollabteilung weiters darauf hin, dass die offensichtlich von der
Frau Bürgermeisterin getätigte Barzahlung des Abtretungspreises in der städtischen Buchhaltung nicht mittels Auszahlungsanordnung abgebildet worden ist. Zur
Dokumentation, dass der Abtretungspreis tatsächlich aus städtischen Geldmitteln
beglichen worden ist, wäre dieser Auszahlungsvorgang (Rückerstattung des Betrages in Höhe von € 1,00 an die Frau Bürgermeisterin) nach Einschätzung der
Kontrollabteilung nachzuholen.
Die Kontrollabteilung empfahl, die Rückerstattung des Betrages in Höhe von
€ 1,00 vorzunehmen und somit die Bezahlung des Abtretungspreises in der städtischen Buchhaltung zu dokumentieren.
Auf die Nachfrage der Kontrollabteilung zum Stand der Angelegenheit im Zusammenhang mit der Follow up – Einschau 2013 informierte die MA IV, dass der in
Rede stehende Beteiligungserwerb in der Höhe von € 1,00 im Jahr 2013 buchmäßig erfasst worden ist. Diesbezügliche von der Kontrollabteilung durchgeführte
Recherchen haben die Verbuchung des gegenständlichen Betrages bestätigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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