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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf

- S.64

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Eine Einschau der Kontrollabteilung in die aktuelle Fassung der MGO - Besonderer Teil bestätigte, dass die Anregung umgesetzt worden ist und das entsprechende Aufgabengebiet nunmehr „Führung des Museums Goldenes Dachl und des
Stadtmuseums“ lautet.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

77

Im Hinblick auf die zum Teil doch unsichere Situation bei den laufenden und den
künftig in dieser Form abzuschließenden Werkverträgen sowie den eventuell daraus resultierenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen
empfahl die Kontrollabteilung, mit dem Amt für Personalwesen neuerlich Kontakt
aufzunehmen, um eine vielleicht in Betracht kommende Versicherungspflicht der
durch das Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum zur Auszahlung gelangenden Entgelte neu zu beurteilen bzw. von der TGKK abklären zu lassen. Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren betonte das Amt für Kultur – Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum,
dass bei der Beauftragung von Werkvertragsnehmern auf die Einhaltung der entsprechenden Kriterien eines Werkvertrages (Verwendung eigener Betriebsmittel,
freie Wahl der Arbeitszeit, keine Weisungsbindung und organisatorische Einbindung, Vertretungsmöglichkeit, Erfolgsgarantie etc.) besonderes Augenmerk gelegt
werde. In Zweifelsfällen werde mit dem Amt für Personalwesen abgeklärt, ob die
Merkmale eines Werkvertrages oder eines freien Dienstvertrages überwiegen
würden. Grundsätzlich werde versucht, die Zahl der Werkvertragsnehmer gering
zu halten.
In der Stellungnahme zur Follow up – Prüfung 2013 berichtete der Leiter des Referates Stadtarchiv/Stadtmuseum, dass seiner Meinung nach bei allen Auskünften
eine gewisse Restunsicherheit bestehen bleibe und deshalb die längerfristig laufenden Werkverträge zur Gänze beendet wurden. Es gäbe nur mehr Verträge für
Führungen und Ähnliches, die rechtlich unstrittig seien. Externe Kräfte würden
ausschließlich dann herangezogen, wenn diese nachweislich über einen entsprechenden Gewerbeschein verfügen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

78

Einige auf Basis der Werkverträge im Jahr 2012 geleisteten Zahlungen waren geringfügig (vorwiegend € 10,00 je Einzelfall) höher als die vertraglich vereinbarten
Pauschalbeträge für die entsprechenden Leistungen. Im Rahmen einer Besprechung zur Abklärung dieser Feststellung betonte der zuständige Referent, dass es
vorkommen könne, dass Werkvertragsnehmer für z.B. die Durchführung von Kindergeburtstagen/Kinderführungen an Samstagen, Führungen in englischer Sprache oder Spezialführungen am Abend etc. eine um den genannten Betrag höhere
Entlohnung erhalten würden. Die Kontrollabteilung wollte in keiner Weise die in
Einzelfällen höhere Entlohnung für begründete besondere Leistungen in Abrede
stellen, fand es aber in diesem Zusammenhang unbedingt erforderlich, dass die
gewählte Vorgangsweise von vorneherein transparent in den in Frage kommenden
Werkverträgen verankert wird und damit der jeweils ausbezahlte Betrag in seinem
zugrunde liegenden Vertrag eindeutig Deckung findet. Im Anhörungsverfahren
versicherte das Amt für Kultur – Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum, dass auch diese Anregung bereits umgesetzt worden wäre und zwischenzeitlich fixer Bestandteil
aller Werkverträge für Führungen u.ä. sei.

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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