Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf

- S.151

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Baukostenverteilung - Bundesleistungszentrum - Kletterzentrum
Finanzierungspartner (Bund - Land - Stadt)
(Beträge in Euro)

Bauteile
Bundesleistungszentrum

Finanzierungspartner

Gesamtkosten

Bund

Land

Stadt

6.577.092,00

2.192.364,00

2.192.364,00

2.192.364,00

Kletterzentrum

4.655.510,00

0,00

2.327.755,00

2.327.755,00

ohne Kostentoleranz

11.232.602,00

2.192.364,00

4.520.119,00

4.520.119,00

Bundesleistungszentrum

7.037.490,00

2.192.364,00

2.422.563,00

2.422.563,00

Kletterzentrum

4.981.396,00

0,00

2.490.698,00

2.490.698,00

mit 7 % Kostentoleranz

12.018.886,00

2.192.364,00

4.913.261,00

4.913.261,00

Gemäß
Bundes-Sportförderungsgesetz
(BSFG)
wurde
der
Förderungsnehmerin (Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG) ein
Förderungsbeitrag in der Höhe von maximal € 2.192.364,00 (ohne
Kostentoleranz) gewährt.
Die Höhe des vorstehenden Förderungsbeitrages des BMLVS ist ein
Höchstbetrag, der sich weder durch eine Überschreitung der genannten
voraussichtlichen Gesamtkosten, noch durch dazukommende Finanzierungskosten und Steuern jedweder Art, noch durch irgendeinen
sonstigen Umstand erhöht und somit auch keinerlei Wertsicherung
unterliegt.
Die diesbezüglichen Zahlungseingänge des Landes Tirol und der Stadt
Innsbruck seien entsprechend dem betreffenden Fördervertrag
nachzuweisen.
Fallen die Gesamtkosten unter die Betragsgrenze von € 11.232.602,00
(ohne Kostentoleranz von 7 %), so reduzieren sich die Beiträge des
Bundes aliquot und zwar im Verhältnis der Förderleistungen des
Bundes, des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck. Erhöhen sich die
Gesamtkosten, so sind diese Mehrkosten seitens der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG selbst, respektive durch Dritte (Land Tirol
und Stadt Innsbruck) abzudecken.
Zahlungsmodalitäten

Die (Bundes-)Förderungsmittel in Höhe von maximal € 2.192.364,00
werden in drei Teilraten – 1. Rate: € 1.900.000,00, 2. Rate:
€ 100.000,00 und die 3. (Rest-)Rate: € 192.364,00 – nach Inkrafttreten
des Fördervertrages sowie nach Maßgabe der budgetären
Möglichkeiten und des nachgewiesenen Bedarfs ausschließlich auf ein
Bankkonto der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG überwiesen.
Zum Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten
Förderung sind dem Bund Belege (Originalrechnungen und
Zahlungsnachweise, usw.) vorzulegen, die in zeitlichem und
sachlichem Zusammenhang mit den Förderungsmitteln stehen. Das
Rechnungsdatum sowie das Valutadatum der Zahlung müssen
innerhalb des Zeitraumes August 2015 bis Ende Juli 2017 liegen.

………………………………………………………………………………………………………………………………………………...….….

Zl. KA-02182/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

31