Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
- S.71
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Im Jahr 2009 hat die Stadtgemeinde Innsbruck im Ordentlichen Haushalt Finanzmittel in Höhe von € 150,0 Tsd. bereitgestellt, mit denen die IIG & Co KG zwischen
Jänner und August 2010 auf dem Sportplatzareal 15 Fertigcontainer installiert hat.
In diesem Zusammenhang wurde mit der Stadt, beginnend mit 01.04.2010, ein auf
5 Jahre befristeter Mietvertrag abgeschlossen. Auf der Basis der vorläufigen Baukosten in Höhe von € 150,0 Tsd. wurde eine 1 ½ %ige Afa-Miete im Betrag von
monatlich € 187,50 (zzgl. USt) errechnet. Nach Vorliegen der endgültigen Baukosten sollte dieser vorläufige Mietzins rückwirkend mit 01.04.2010 nachjustiert werden.
Laut Endabrechnung der IIG vom 24.01.2011 haben sich die Baukosten zwar auf
€ 130,8 Tsd. reduziert, eine Neuberechnung der Afa-Miete ist jedoch unterblieben.
Die Kontrollabteilung empfahl, umgehend eine Berichtigung der Mietzinsberechnung für die Containeranlage in die Wege zu leiten.
Laut seinerzeitiger Stellungnahme werde das Sportamt diesbezüglich die tangierten Dienststellen um eine Erledigung ersuchen.
Zu aktuellen Follow up – Prüfung wurde seitens des Amtes für Sport berichtet,
dass laut Stellungnahme der IIG zu den tatsächlichen Herstellungskosten für die
Containerlösung in Höhe von € 130.814,22 noch Anschaffungskosten für die Tribüne in Höhe von € 35.000,00 dazugekommen sind. Dementsprechend betrage
die Afa-Miete € 207,27 netto monatlich. Im Gegenzug sei nun aber die ursprüngliche Vorschreibung in Höhe von € 187,50 netto monatlich sowie die Vorschreibung
einer Afa-Miete für den (nicht mehr existierenden) Gebäudealtbestand eingestellt
worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Laut Dokumentation des Sportamtes sind dem Heimverein des Sportplatzes diverse Containerflächen, wie Garderoben, Waschraum, Trainerraum etc. zur Nutzung
überlassen worden. Prekariumsvereinbarungen hierüber lagen nicht vor. Ebenso
war bezüglich des Kantinenbetriebes kein Vertrag existent, weshalb aus diesem
Titel auch keine Einnahmen lukriert werden konnten.
Die Kontrollabteilung empfahl, die erforderlichen Vertragswerke zu erstellen.
Das Sportamt wies im Rahmen der Anhörung auf die in diesem Zusammenhang
bereits durchgeführten Vorarbeiten hin und stellte ein Inkrafttreten der entsprechenden Vereinbarungen mit 01.01.2014 in Aussicht.
Im Rahmen der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2013 wurde die von der
Kontrollabteilung monierte Vereinbarung übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Der monatliche Nettomietzins für die Sportanlage Besele wurde ursprünglich mit
€ 526,66 festgelegt, was der Afa-Miete auf Basis der Anschaffungskosten des
Sportplatzes lt. Kostenkarte der MA V (€ 421,3 Tsd.) entsprach.
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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