Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
- S.175
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In Entsprechung des am 02.10.2015 abgeschlossenen Fördervertrages
sind das Land Tirol und die Stadt Innsbruck gleichberechtigte CoFinanzierungspartner (Förderungsgeber) der Leichtathletikhalle,
welche im Rahmen des WUB-Gesamtprojektes „Zu- und Umbau
Kletterzentrum Innsbruck“ saniert wurde. Die vertraglich ausgewiesenen bzw. endgültigen Förderungsbeiträge sind ausschließlich nach
schriftlicher Anforderung des Förderungsnehmers (Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG) beim Land Tirol (Förderungsgeber)
entsprechend dem Baufortschritt auf das Bankkonto der IIG KG anzuweisen.
Darüber hinaus konstatierte die Kontrollabteilung, dass die Stadt
Innsbruck im Vergleich zum zweiten Förderungsgeber, dem Land Tirol,
einen um mehr als € 303.647,80 höheren Finanzierungsanteil bezüglich Leichtathletikhalle an die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
bezahlte. Dies entspricht einer städtischen Förderungsleistung von rd.
56 % von den endabgerechneten Gesamtbruttobaukosten.
Wenngleich die jeweiligen städtischen Transferzahlungen in Gesamthöhe von € 1.363.847,80 an die IIG KG im Rahmen der präliminierten
Budgetwerte lagen, hat die städtische Fachdienststelle der MA IV
abermals einen, von dem vom Gemeinderat genehmigten Baukostenzuschuss von maximal € 1.270.063,00 (inkl. 7 % Kostentoleranz) abweichenden Förderungsbeitrag, geleistet. Ferner wurde auch im Fördervertrag ein Höchstbetrag von € 1.270.063,00 determiniert.
Letztendlich hat das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV für die Instandsetzung und den Ausbau der bestehenden
Leichtathletikhalle gemäß den Berechnungen der Kontrollabteilung,
basierend auf den Fördervertrag vom 02.10.2015, einen überhöhten
Finanzierungsanteil von mehr als € 162.041,90 geleistet.
Ungeachtet der divergierenden Finanzierungsanteile von Land Tirol
und Stadt Innsbruck ist das betreffende Förderprojekt Leichtathletikhalle am ehemaligen WUB-Areal zur Gänze ausfinanziert bzw. unter
Einrechnung des nachträglich erhaltenen Bundeszuschusses (KPC)
überdies überfinanziert.
Die Kontrollabteilung empfahl aus formalrechtlichen Gründen der
IIG KG als Förderungsnehmerin und der Fachdienststelle der MA IV als
zentrale Haushaltsüberwachungsstelle gleichberechtigt, den obigen
Sachverhalt, insbesondere die Förderzahlung(en) sowie die Höhe des
offenen Finanzierungsanteiles des Landes Tirol, zu prüfen.
Gegebenenfalls ist eine umgehende Auszahlung des ermittelten,
geprüften und noch ausständigen Förderbetrages gemäß Fördervertrag vom 02.10.2015 für das Bauprojekt WUB-Leichtathletikhalle
beim Land Tirol zu erwirken.
Im Anhörungsverfahren informierte die IIG KG darüber, dass die
restlichen Finanzmittel des Landes Tirol € 151.823,90 betragen.
Die städtische Fachdienststelle teilte in ihrer dazu abgegebenen
Stellungnahme mit, dass mit dem Förderungsgeber Land Tirol Kontakt
aufgenommen wurde, um eine diesbezügliche Nachzahlung des von
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Zl. KA-02182/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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