Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf
- S.178
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Die minimale Abweichung in Höhe von brutto € 212,90 zwischen den
beiden Nachberechnungen ist nach Einschätzung der Kontrollabteilung
darauf zurückzuführen, dass für den Bestandsmonat Mai 2017 nur die
Hälfte des Mietzinses nachzuverrechnen ist. Die Kletterhalle wurde mit
15.05.2017 für die Öffentlichkeit geöffnet.
Die Kontrollabteilung empfahl der IIG KG den dargelegten Sachverhalt
nochmals zu prüfen und gegebenenfalls der Betreiberin der
Kletterhalle, Alpenverein Kletterzentrum Innsbruck GmbH, den
geringfügig überhöht verrechneten Mietzins für den Monat Mai 2017
von € 212,90 rückzuerstatten.
Hierzu teilte die IIG KG mit, dass die Differenz dem Bestandnehmer
gutgeschrieben wurde.
Betriebs- und
HeizkostenJahresabrechnungen
2017 – 2019
Empfehlung
Einen weiteren Prüfschwerpunkt setzte die Kontrollabteilung in Bezug
auf die von der IIG KG erstellten Betriebs- und Heizkosten-Jahresabrechnungen für das in Rede stehende Bestandsobjekt Kletterzentrum Innsbruck für die Abrechnungsjahre 2017 bis 2019. Die Kletterhalle wurde, wie bereits berichtet, am 15.05.2017 eröffnet und aus
diesem Grund ist das erste Betriebsjahr ein verkürzter Abrechnungszeitraum (7 Monate).
Eine Einschau in die betreffenden Betriebs- und Heizkosten-Jahresabrechnungen des Bestandsobjektes Kletterhalle „Sillside“ zeigte, dass
im Beobachtungszeitraum nennenswerte saldierte Gesamtnachzahlungen von insgesamt brutto € 56.089,36 (2017: € 16.265,96, 2018:
€ 25.267,14 und 2019: € 14.556,25) von der Betreiberin der Kletterhalle
Sillside zu leisten waren.
Diese setzten sich aus Lastschriften bei den Betriebskosten von gesamt
netto € 125.118,34 (2017: € 30.742,06, 2018: € 55.674,90 und 2019:
€ 38.701,38) zusammen. Bei den Heizkosten ergab sich ein Guthaben
in Höhe von gesamt netto € 78.377,21 (2017: € - 17.187,09, 2018:
€ - 34.618,95 und 2019: € - 26.571,17).
Im Detail stellte die Kontrollabteilung fest, dass die von der IIG KG
monatlich vorgeschriebenen Betriebs- und Heizkosten-Akonto(-zahlungen) über den gesamten Beobachtungszeitraum 2017 bis 2019
unverändert blieben. Bei den jährlichen Betriebskostenabrechnungen
machten die diesbezüglichen Vorauszahlungen teilweise nur die Hälfte
(bzw. bis zu rd. 65 %) der von der IIG KG ermittelten Betriebskosten
aus. Demgegenüber betrugen die festgesetzten (Pauschal-)Zahlungen
bei den Heizkostenabrechnungen für die Jahre 2017 bis 2019 zum Teil
bis zum vierfachen der endabgerechneten Heizkosten.
Die Kontrollabteilung zeigte sich über die vorstehend beschriebene
Sachlage dahingehend verwundert, dass ungeachtet der in den
einzelnen Abrechnungsperioden verzeichneten Zunahme bei den
ermittelten Betriebskosten und Heizkosten eine erstmalige Angleichung
der monatlichen Vorauszahlungen im August 2020 erfolgte. Die
diesbezüglichen jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für
die Kletterhalle Sillside sind dem Mietvertrag zufolge bis spätestens
30.06. des Folgejahres zu erstellen.
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Zl. KA-02182/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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