Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf

- S.210

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Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, besonders des Individualverkehrs,
offensichtlich sind.
Klimapolitisch bleibt das seit 10 Jahren von den lnnsbrucker Grünen geführte Verkehrsressort sämtliche wissenschaftliche Fakten schuldig, welche die Kategorisierung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, besonders die Benachteiligung der Autofahrerinnen und Autofahrer überhaupt noch rechtfertigt. Im Gegenteil, gerade bei den politisch gesteuerten Ampelanlagen stellt sich aufgrund der hausgemachten Verkehrsstaus die Frage,
ob die aktuelle Verkehrspolitik nicht sogar klimapolitisch kontraproduktiv ist, zumal ein funktionierender Verkehrsfluss mit hoher Wahrscheinlichkeit klimafreundlicher wäre, als eben Verkehrsstaus.
(Anmerkung: Diesbezüglich wurde vom Antragssteller - Gemeinderatsfraktion Gerechtes
Innsbruck - zeitgleich mit der Einbringung dieses Antrages eine dementsprechende Anfrage
eingereicht, deren Beantwortung dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
vorliegt)
Aus kurz angeführten, wie auch weiteren Gründen, ist es daher notwendig, die lnnsbrucker
Verkehrspolitik grundsätzlich neu auszurichten, anlehnend an jene verkehrspolitischen Zeiten, als man in der Stadt alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gleichwertig
behandelte, und es auch gelungen ist, selbst das Radwegnetz effizienter auszubauen, als es
besonders in den letzten 3 Jahren passiert ist!
Ziel muss es wieder sein, dass der Verkehrsfluss wieder für alle Verkehrsteilnehmerinnen
und Verkehrsteilnehmer bestmöglich funktioniert, das Radwegnetz sinnvoll ausgebaut wird,
auch der
Parkplätze nicht sinnlos zum Nachteil der Unternehmerinnen und Unternehmer,
Anwohner vernichtet werden, Fußgängerwege sicher sind, aber auch der Öffentliche Verkehr, besonders das Liniennetz der IVB, attraktiviert wird .

wie

Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu kategorisieren, und somit lnnsbrucker
Bürgerinnen und Bürger als politisch höherwertig bzw. minderwertig zu bewerten, widerspricht auch dem Amtsgelöbnis gemäß §12, lnnsbrucker Stadtrecht, ebenso wie§ 13, lnnsbrucker Stadtrecht (Pflichten und Rechte der Mitglieder des Gemeinderates).
,,WIR ALLE SIND, STADT" (Bgm. Georg Willi - 2018)

Gerald Depaoli, Gemeinderat.