Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
- S.76
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Im Rahmen der aktuellen Follow up – Einschau legte die geprüfte Dienststelle eine
unterschriebene Vereinbarung über die dem Verein bittleihweise überlassenen
Räumlichkeiten vor.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Den beiden Vereinen „Innsbrucker Sportklub“ und „SV Lohbach Kranebitten“ sind
in der Sportanlage Hötting West seit 01.01.1998 diverse Räumlichkeiten am
Sportplatz zur (teilweise gemeinsamen) Nutzung überlassen, worüber seinerzeit
Prekariumsvereinbarungen abgeschlossen worden sind. Als jährlicher Anerkennungszins wurde ein Betrag in Höhe von € 72,67 zzgl. einer jährlichen, wertgesicherten Betriebskostenpauschale im Betrag von € 65,41 vereinbart. Darüber hinaus sollten am Jahresende 50 % der Stromkosten lt. Zählerverbrauch für den im
Rahmen der Bittleihe jeweils zur Verfügung gestellten Kiosk und Lagerraum verrechnet werden. Der „Innsbrucker Sportklub“ sollte zudem auch die Stromkosten
nach Verbrauch lt. Zählerstand für den Waschraum tragen. Allerdings hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass eine Verrechnung der Stromkosten wegen fehlender bzw. ungeeigneter Erfassungseinrichtungen nicht stattfinden konnte. Es wurde
daher empfohlen, bei der künftigen Erstellung von Prekariumsvereinbarungen darauf zu achten, dass die darin festgelegten Bedingungen in der Praxis auch umsetzbar sind.
Zur Anregung der Kontrollabteilung verwies das Amt für Sport wiederum auf den
beabsichtigten Neuabschluss der Prekarien.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2013 konnte festgestellt werden, dass in den
mit den Vereinen abgeschlossenen neuen Vereinbarungen Betriebskosten nur
mehr in Form einer Pauschale erhoben werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Wie die Kontrollabteilung festgestellt hat, sind die beiden Vereine im Jahr 2012
fusioniert worden und treten nunmehr unter dem Namen „SPG Innsbruck-West“
auf. Es wurde empfohlen, eine Neufassung der Prekariumsvereinbarung entsprechend den aktuellen Gegebenheiten zu veranlassen.
Im Anhörungsverfahren wies das Sportamt darauf hin, dass auch für diesen Fall
die vorbereitete Neugestaltung der Prekarien gelte. Vereinsrechtlich würden noch
beide Vereine getrennt bestehen und auch getrennt (teilweise aber auch gemeinsam) die Räumlichkeiten nutzen. Das Sportamt werde jedoch mit dem Obmann
des „Innsbrucker Sportklub“, der federführend für die „SPG Innsbruck-West“ auftritt, abklären, ob die „SPG Innsbruck-West“ in die Prekarien eintreten möchte,
oder ob diese für beide Vereine getrennt bestehen bleiben sollen. Jedenfalls solle
auch dieses Prekarium mit Jahresbeginn 2014 in Kraft treten.
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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