Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf

- S.269

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Frage 14:

Wenn nein, wer ist für Entscheidungen gegen ausreichende Verkehrssicherheit für
junge Menschen auf ihren Wegen zu Bildungseinrichtungen verantwortlich?

Antwort:

entfällt

Frage 15:

Es gibt einige Bildungseinrichtungen für junge Menschen (3 -14) in Innsbruck, die
sich an bzw. in der Nähe (Schulweg) von stark befahrenen Straßen ohne Geschwindigkeitsreduktion befinden (Kindergarten Pradl, MS Pembaurstraße, MS
Gabelsbergerstraße, BRG Reithmann, Pfarrkindergarten Pradl, Pfarrkindergarten
Paulus usw.). Werden dort vorrangig ausreichend Maßnahmen gesetzt, dass das
Rasen von Kraftfahrzeugen eingeschränkt bzw. verhindert wird?

Antwort:

Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:






Fahrradstraße Gabelsbergerstraße = 30 km/h
Piktogramme auf der Reichenauer Straße, Andechsstraße
Tempo 30 in der Egerdachstraße, der Kravogelstraße und der Reithmannstraße
Aufstellung von Gefahrenzeichen "Kinder"
Geschwindigkeitsanzeigen
o Reichenauerstraße
o Höhenstraße
o Schützenstraße

Folgende Maßnahmen konnten mangels politischer Mehrheit nicht umgesetzt werden:


Tempo 30 in der Reichenauerstraße zwischen den Haltestellen "Mitterhoferstraße" und "Pauluskirche"

Frage 16:

Werden dort aus Ihrer Sicht die Schutzwegübergänge einheitlich ausreichend mit
“Achtung Kinder" gekennzeichnet"?

Antwort:

ja

Frage 17:

Wenn nein, warum kommen diese dann an manchen anderen Stellen, insbesondere dort, wo bereits verkehrsberuhigte Maßnahmen (30 km/h) getroffen wurden,
häufiger und lückenloser zum Einsatz (z. B. VS Innere Stadt, VS Dreiheiligen,
WRG Ursulinen?)

Antwort:

entfällt

Frage 18:

Wird an viel befahrenen Straßen ernsthaft überlegt und umgesetzt, die Schutzwege durch geschwindigkeitsbremsende Maßnahmen, wie z. B. Bodenwellen zu
sichern, um die Gefahrenquellen entsprechend zu entschärfen?

Antwort:

Bodenschwellen sind laut StVO nur in Begegnungszonen und Wohnstraße
zulässig. Darüber hinaus erschweren/verunmöglichen sie den Winterdienst.
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