Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
- S.82
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In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass die errechneten Werte insoweit zu relativieren sind, als sich die (negativen) Kostenträgererfolge
aus den Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Kalender(Haushalts)-jahres zusammensetzen und in diesen die Besonderheit des jahresübergreifenden saisonalen Betriebes der KELPs keine Berücksichtigung findet. Diese Vorgangsweise
wirkt sich demnach auch auf die Ermittlung der Deckungsbeiträge aus.
Aus Gründen der Kostenwahrheit und -transparenz hat die Kontrollabteilung empfohlen, Überlegungen anzustellen, ob künftig sämtliche für die städtischen Kunsteislaufplätze erbrachten Leistungen in der Kosten- und Leistungsrechnung der
Stadt Innsbruck periodenbezogen erfasst und den entsprechenden Kostenträgern
zugeordnet werden können.
Dazu berichtete das Amt für Sport, dass das städtische Buchhaltungssystem eine
kalenderübergreifende Kostenrechnung derzeit nicht vorsieht. Da aber die Kunsteislaufplätze seit vielen Jahren geführt werden, sind Jahresvergleiche dennoch
bestens möglich. Trotzdem wird sich das Sportamt mit der Buchhaltung in Verbindung setzen, und um Prüfung ersuchen, ob eine saisonal abgrenzende, periodenbezogene Kosten- und Leistungsrechnung zukünftig angedacht wird.
Im Rahmen des Follow up 2013 teilte das Amt für Sport mit, dass im Jänner jeden
Jahres das Referat Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung ersucht
wird, eine Auswertung der Einnahmen und Ausgaben für jeden einzelnen KELP
betreffend die Monate Jänner, Feber und März sowie November und Dezember
des Vorjahres zu erstellen. Als Nachweis wurden der Kontrollabteilung die diesbezüglichen Unterlagen für den Zeitraum Jänner bis März 2013 übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Weiters wurde die Kontrollabteilung im Rahmen ihrer stichprobenartigen Einschau
auf ein Mietverhältnis aufmerksam, dessen Kosten in den Jahren 2012 und 2011
vorerst der Kostenstelle 5315001 – Kunsteislaufplätze zugeordnet und in weiterer
Folge anteilsmäßig auf die Kostenträger KELPs aufgeteilt worden sind.
Recherchen dazu haben ergeben, dass die Stadt Innsbruck mit Vertrag vom
05.03.1961 insgesamt 21.710 m² eines Grundstückes in Igls zum Zwecke der Errichtung und Erhaltung einer Bob- und Rodelbahn in Bestand genommen hat. Im
Jahr 1978 wurden lt. Schreiben der MA IV, Zl. MA IV-231/1978, vom 11.01.1978
von der ursprünglich angemieteten Fläche nur mehr 7.000 m² benötigt. Anlässlich
der Bestandverlängerung im Jahr 1991 wurde die angemietete Fläche durch
das damalige städtische Vermessungsamt neu vermessen und im Lageplan mit
7.127 m² ausgewiesen.
Am 02.05.2001 wurde in dieser Angelegenheit ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, wobei sich das Flächenausmaß auf 6.762 m² reduziert hat. Zweck dieses
Mietvertrages war die Verwendung des nördliche Teiles des Gst. 884/1 KG Igls für
den Betrieb der Bob- und Rodelbahn, wobei es der Stadt Innsbruck gestattet ist,
die Bestandfläche auch für andere sportliche und sonstige Veranstaltungen zu
verwenden.
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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