Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-02-24-GR-Protokoll.pdf

- S.301

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ohne Beleuchtungsausstattung vorgegeben. Die im Zuge des Wettbewerbsverfahrens
von den Bietern beizubringende Kostenschätzung ergibt für das Siegerprojekt einen vorläufigen Kostenrahmen von€ 3,48 Mio. exkl. MwSt. (bzw. € 4, 18 Mio. inkl. MwSt.)
Konkret bedeutet das lt. Vorlage, dass man nicht weiß, wie viel die Neugestaltung des Bozner Platzes kosten wird. Dass man allenfalls erforderliche Leitungsumlegungen und die Beleuchtungaustattung nicht in der Ausschreibung vorgegeben hat, ist nicht nachvollziehbar.
Im Gegenteil, es liegt die Vermutung nahe, dass man das Projekt "Neugestaltung Bozner
Platz" niedriger „kalkulierte", um einen dementsprechenden Beschluss herbeizuführen, vielleicht auch im Wissen dessen, dass man mit den zusätzlichen Kosten für die Beleuchtungsausstattung und allenfalls Leitungsumlegungen die 5 Millionen Euro Marke überschritten hätte. Die Beiziehung eines externen Kostenbeirates wäre somit verpflichtend gewesen.
1. Warum hat man im Rahmen der ohnehin umstrittenen Ausschreibung Kosten etc. für die
Beleuchtung und allenfalls Leitungsumlegungen nicht vorgegeben?
2. Werden die Beleuchtungsausstattung und die allenfalls Leitungsumlegungen ausgeschrieben, und wenn ja, wann erfolgt die Ausschreibung?
3. Welches Budget (Höhe) ist für die allenfalls Leitungsumlegungen und Beleuchtungsausstattungen vorgesehen, und aus welchem Budgettopf werden diese Kosten bedient?
4. Wie viel kostet die Neugestaltung des Bozner Platzes konkret? (Bitte um Aufstellung nach
Positionen: Planungsleistungen - Oberflächengestaltung samt konstruktivem Aufbau- Möblierung - technische Ausstattung- Beleuchtungsausstattung- allenfalls Leitungsumlegungen weitere Bauarbeiten-verkehrsplanerische Maßnahmen etc.)
5. Finden Sie es vertretbar, dem Gemeinderat ein Millionenprojekt zur Beschlussfassung
vorzulegen, im Wissen dessen, dass wesentliche Kosten (Beleuchtungsausstattung - allenfalls Leitungsumlegung -) zum Zeitpunkt der Beschlussvorlage noch nicht annähernd kalkuliert wurden?
6. Wenn ja, mit welcher Begründung?
7. Wenn nein, mit welcher Begründung?
8. Können Sie als Bürgermeister bzw. die ressortverantwortliche Tiefbaustadträtin garantiebei der "Neugestaltung Bozner Platz" zu keiner Kostenexplosion kommen wird?
ren, dass

es

9. Wenn ja, in welcher Form erfolgt die Garantie der politisch Verantwortlichen bzw. welche
Konsequenzen hat es für die politisch Hauptverantwortlichen, sollte es zu einer Kostenexplosion kommen?
10. Was konkret ist bei Punkt 5. der gemeinderätlichen Vorlage unter "Oberflächengestaltung
samt konstruktiven Aufbau" zu verstehen?
11 . Was konkret ist bei Punkt 5. der gem~inderätlichen Vorlage unter "technische" zu verstehen?

12. Warum kann man nicht konkret vorab feststellen, dass es allenfalls Leitungsumlegungen
bedarf, zumal man eigentlich wissen müsste, wo genau sich die Leitungen am Bozner Platz
befinden?
Gerald Depaoli, Gemeinderat