Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-03-03-GR-Kurzprotokoll_gesamt.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l

2.

MagIbk/35565/LA-LSA/1/MIV
Gastgärten in gebührenpflichtigen
Kurzparkzonen/Parkstraßen Gastgartensaisonen 2022 bis 2024

G R - S i t z u n g
0 3 . 0 3 . 2 0 2 2

Antrag des Stadtsenates vom 23.02.2022:
1.

Einbringung und Behandlung eines dringenden Antrages gemäß §
21 Abs. 2 Geschäftsordnung des
Gemeinderates (GOGR)

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
GR Schmidt, 8 Stimmen):
1.

Der Stadtsenatsbeschluss vom
16.09.2009 über die Regulierung von
Gastgärten auf Stellplätzen in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone/Parkstraße wird hinsichtlich den
Berechtigungszonen und der damit verbundenen Stellplatzbilanz samt dem
dazugehörigen Parkraumbewirtschaftungsplan aufgehoben.

2.

Die Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung,
Umwelt, wird beauftragt, jährlich die
Stellplatzkontingente in den jeweiligen
Parkzonen zu erheben, aufzubereiten
und diese Information der Mag.-Abt. I,
Liegenschaftsangelegenheiten, per
Stichtag 31.03. eines jeden Jahres
(2022 - 2024) zum Zweck der Genehmigung von Gastgärten in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone/Parkstraße
schriftlich mitzuteilen.

3.

Für die Dauer der Gastgartensaisonen
2022 - 2024 können in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone grundsätzlich
nur nach behördlicher Einzelfallprüfung
Gastgärten im Höchstausmaß von maximal zwei Stellplätzen pro Betrieb und
Gastgarten (Schräg- oder Längsparkordnung) genehmigt werden. Bereits
einmal genehmigte Gastgärten werden
im bisherigen Umfang verlängert.

MagIbk/41563/GfGR-AT/49/2022
Aktion NACHBAR IN NOT – Hilfe
in der Ukraine; finanzielle Zuwendung durch die Stadt Innsbruck
(GRÜNE, FPÖ, FI, ÖVP, SPÖ,
NEOS, FRITZ, GERECHT, TSB, ALI
und GR Schmidt)
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Summe von € 100.000,-- an die Aktion
NACHBAR IN NOT - Hilfe in der Ukraine
(IBAN: AT21 2011 1400 4004 4003 BIC:
GIBAATWWXXX) wird gespendet. Die Bedeckung erfolgt über die Abgabenertragsanteile (Vp. 2/925000-859100) und der Antrag
wird als Nachtragskredit genehmigt.
Willi, Bex, BSc, Mag.a Schwarzl, Duftner,
Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan, Dr.in KrammerStark, Mag. Fritz, Schultze, DI Roner, Lechleitner, Lassenberger, Federspiel, Dengg,
Denz, Berauer, Gregoire, Klaus, Mag.a Oppitz-Plörer, Mag. Krackl, Mag. Stoll, Wallasch, Ringler, BA, Mag.a Berchtold, MSc,
Mag.a Placheta, Ing. Mag. Anzengruber, BSc, Appler, Mag.a Lutz, Wanker,
Dr.in Winkel, Mag.a Mayr, Buchacher, Heisz,
Mag. Plach, Mag.a Klingler-Newesely, Gleinser, Dr. Forcher-Mayr, Mayer, Depauli,
Onay und Schmidt, alle eigenhändig

Beschluss (einstimmig):
Beschluss (einstimmig):
Vorstehendem eingebrachten dringenden
Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt. Der
Antrag wird dem Inhalte nach angenommen.

GR-Sitzung 03.03.2022

4.

Die Betriebszeit des Gastgartens ergibt
sich aus der gewerbebehördlichen Bewilligung.

5.

Die genehmigte Gastgartenfläche wird
ohne Podest vermietet. Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Podest
derart auszuführen, dass es jederzeit
entfernt werden kann. Zudem hat der
Vertragspartner selbstständig alle erforderlichen (behördlichen) Bewilligungen
für die Einrichtung und den Betrieb des