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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf

- S.91

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noch nicht realisierten Anregungen der Kontrollabteilung waren Gegenstand der
nunmehrigen Follow up – Einschau 2013:
123

Im Zuge der Prüfung der Personalgestion hat die Kontrollabteilung festgestellt,
dass die Entlohnung der bei der CMI in Ausbildung stehenden Lehrlinge in der
Personalordnung nicht geregelt ist, sich aber basierend auf einer Empfehlung der
Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer an den Lehrlingsentschädigungen für Arbeiterlehrlinge im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe orientiert Demzufolge
wurden die Lehrlingsentschädigungen der CMI-Lehrlinge ab 01.01.2011 um 2,2 %
und ab 01.01.2012 um 4,15 % angehoben.
Die Kontrollabteilung empfahl aus formalen Gründen, die in Bezug auf die Lehrlingsentlohnung praktizierte Vorgehensweise dem Aufsichtsrat zur Kenntnis zu
bringen.
In ihrer Stellungnahme kündigte die CMI an, der Empfehlung der Kontrollabteilung
zu entsprechen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau berichtete die CMI, dass die gegenständliche Thematik in der Sitzung des Aufsichtsrates am 21.03.2013 vorgebracht und
von diesem zur Kenntnis genommen worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

124

Nach den allgemeinen Bestimmungen der Personalordnung wird die Einreihung
der Bediensteten in die jeweilige Verwendungsgruppe des Lohn- und Gehaltsschemas von der Firmenleitung unter Berücksichtigung der Ausbildung und Praxisjahre vorgenommen. Die Personalordnung enthält konkret keine Regelung über
die Anrechnung von Vordienstzeiten, diese erfolgt derzeit individuell und hängt
vom Verhandlungsgeschick eines Stellenbewerbers ab.
Wenngleich die Entlohnung von rd. der Hälfte der Mitarbeiter auf der Basis einer
freien Vereinbarung erfolgt, empfahl die Kontrollabteilung dennoch, hinsichtlich der
anrechenbaren Vordienstjahre eine Obergrenze festzulegen.
Im Anhörungsverfahren teilte die CMI mit, dass die Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlung in Bearbeitung sei.
Als Reaktion zur Follow up – Einschau 2013 bat die CMI um Verständnis, dass
sich die Festlegung einer Obergrenze anrechenbarer Vordienstjahre noch im
Status der Bearbeitung befindet. Der mit 01.01.2013 bestellte neue Geschäftsführer habe sich im abgelaufenen Geschäftsjahr u.a. schwerpunktmäßig mit den gesellschaftsrechtlichen Anpassungen der Statuten befasst. Für das laufende Geschäftsjahr sei jedoch eine intensive Auseinandersetzung mit den arbeitsrechtlichen Vorschriften geplant.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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