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Stadtmagistrat Innsbruck
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1 7. Feb. 2022
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Gischäffsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
lnnsb1 uck, am 16 02.2022
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Aussetzung der Mietzinserhöhungen in den Gemeindewohnungen
Der Gemeinderat beauftragt Herrn Bürgermeister als Gesellschaftervertreter der Stadt Innsbruck eine
Aussetzung der Mietzinserhöhungen bei den Wohnungen der IIG zu erwirken. Darüber hinaus wird Herr
Bürgermeister beauftragt, sich für eine bundesweite Aussetzung der Anhebung der Richtwert- und
Kategoriemieten einzusetzen.
Begti111dung:
Mit dem 1. April wird bundesweit die Anhebung der Richtwert- und Kategoriemieten in den Altbauwohnungen
fällig, sofern diese nicht durch einen Nationalratsbeschluss verschoben oder ausgesetzt werden. Die
Richtwertmieten werden demnach um rund 6 Prozent, die Kategoriemieten gar um 8,5 Prozent steigen. Somit
sind auch die !IG-Wohnungen, die dem Richtwert- oder Kategoriemietzins unterliegen, davon betroffen.
Die Stadt hat jedoch als alleinige Gesellschafterin der IIG entscheidenden Einfluss auf die Mietpreisbildung
der IIG und kann auf diesem Wege eine Aussetzung der Mietzinserhöhung erwirken.
Auf Bundesebene könnte die Anhebung der Richtwert- und l
einen Beschluss im Nationalrat verschoben, gelindert oder gar ausgesetzt werden. Zuletzt wurde die
Anhebung der Mieten im Jahr 2021 pandemiebedingt verschoben. Die Krise ist allerdings längst noch nicht
vorbei und die Menschen haben mit den drastischen gesundheitlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen
und psychischen Folgen zu kämpfen. Dem hat gerade der Bürgermeister, der für eine der teuersten
Gemeinden Österreichs zuständig ist, Rechnung zu tragen und seinen bundespolitischen Einfluss im Interesse
der Mieter*innen und Wohnungssuchenden geltend zu machen.
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