Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-03-24-GR-Kurzprotokoll_opt.pdf
- S.88
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(zu Punkt 34.15)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Ma ria-Theresien-Straße 1 8
A - 6020 I n nsbruck
office@gerechtes-innsbruck.at
Bürgermeister Georg Willi
Stadtmagistrat Innsbruck
im Hause
.p 2... 4.. AF . 2022
eingelangt am
1,
bR-
·1 391202,z
Geschaflssteile für Gemefnaerat undStadtsenat
Innsbruck - 23022022
Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen,
die Geschäftsordnung des Gemeinderates wird dahin geändert, die Einbringung von Anfra
gen oder Anträgen, deren dringende Beantwortung bzw. Behandlung nicht verlangt wird,
erfolgt nicht mehr wie bisher analog am Ende der Gemeinderatssitzungen (§23, Geschäfts
ordnung des lnnsbrucker Gemeinderates), sondern digital vor der Gemeinderatssitzung bzw.
vor Ende der Gemeinderatssitzung.
Begründung:
Das geltende Stadtrecht der Stadt Innsbruck wurde in wesentlichen Teilen in den 1970er
Jahren formuliert. Das lnnsbrucker Stadtrecht sieht gemäß § 27 vor: Der Gemeinderat hat
die Einberufung und den Geschäftsgang der Sitzungen des Gemeinderates, des Stadtsena
tes und der Ausschüsse in einer Geschäftsordnung zu regeln.
Folglich wurde auch die geltende Geschäftsordnung des lnnsbrucker Gemeinderates in den
1970er Jahren wesentlich formuliert, also in einer Zeit, in welcher die digitale Einbringung
von Anfragen oder Anträgen, deren dringende Beantwortung bzw. Behandlung nicht verlangt
wird, technisch nicht möglich war.
Somit müssen die jeweiligen Gemeinderatsfraktionen die einzubringenden Anfragen und
Anträge ausdrucken, am Ende der Gemeinderatssitzung der Gemeinderatskanzlei analog
übermitteln, welcher wiederum die analog eingebrachten Anfragen und Anträge wieder ein
scannen muss. Dieser Vorgang ist aufgrund der technischen Möglichkeiten nicht nur anti
quiert und daher unlogisch bzw. kompliziert. Dieser Vorgang ist auch mit mehr nicht notwen
digem Arbeitsaufwand für die Gemeinderatsfraktionen, aber vor allem auch für die Mitarbei
terinnen und Mitarbeiter der Gemeinderatskanzlei verbunden.
Aus Gründen der Vereinfachung der Arbeitsabläufe ist daher die Änderung der Geschäfts
ordnung diesbezüglich längst überfällig. Dass die Einbringung von Anfragen oder Anträgen,
deren dringende Beantwortung bzw. Behandlung nicht verlangt wird, über digitalem Weg
funktioniert, hat der coronabedingte "Probelaur 2020 eindrucksvoll bewiesen. Ob gegebe
nenfalls eine zumindest Verlesung der eingebrachten Anträge und Anfragen, deren dringen
de Beantwortung bzw. Behandlung nicht verlangt wird, seitens des Anfrage-bzw- Antragstel-
t!)